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@grar.de Aktuell - 19.03.2004

Handel kann keine Garantiererklärungen für GVO-Freiheit abgeben


Bonn (agrar.de) - In einer gemeinsamen Stellungnahme zur Kennzeichnung und
Rückverfolgbarkeit von GVO in der EU machen Verein der Getreidehändler der
Hamburger Börse (VdG) und der Bundesverband der Agrargewerblichen
Wirtschaft (BVA) auf die Problematik der Übernahme von Garantiererklärungen
seitens der Handels aufmerksam.

Ab dem 19. April 2004 gelten in der EU neue Vorschriften zur Kennzeichnung und
Rückverfolgbarkeit von GVOs. Mit der Verabschiedung dieser Verordnungen kommt
auf den Groß- und Außenhandel sowie auf den Land- und Binnenhandel mit Getreide,
Futtermitteln und Ölsaaten ein erheblicher organisatorischer Aufwand zu. Ferner
wird die gesamte Branche mit hohen Kosten durch zusätzliche Analysen und
Untersuchungen konfrontiert.

In der EU besteht ein großer Bedarf an eiweiß- und energiereichen Futtermitteln,
der durch die Einfuhren von Getreide, Ölsaaten und anderen Futtermitteln,
insbesondere aus den USA und Südamerika gedeckt wird. In den USA wurden 2003 auf
über 80 Prozent der Soja-Anbauflächen gentechnisch veränderte Sojapflanzen, in
Argentinien auf 99 Prozent und in Brasilien auf 35 Prozent angebaut. Die EU
importiert jährlich über 20 Mio. t Sojabohnen, allein Deutschland importiert ca.
4 Mio. t Sojabohnen und 2,6 Mio. t Sojaschrot. GVO- und konventionelle
Agrarprodukte werden in den wichtigsten Exportländern in der Regel nicht
getrennt erfasst, transportiert und vermarktet. GVO-freie Futtermittel sind
deshalb auf den internationalen Rohstoffmärkten kaum verfügbar.

Aus diesem Grunde kann der Handel auch nicht ohne weiteres Garantieerklärungen
hinsichtlich der GVO-Freiheit. abgeben. Zu groß ist die Gefahr einer
unbeabsichtigten Vermischung mit GVO-Produkten im Laufe von Lagerung, Transport
und Verarbeitung.

Große Sorgen bereiten den Wirtschaftsbeteiligten die noch fehlende
Übereinstimmung in der Auslegung der EU-Verordnungen zwischen den
Mitgliedstaaten. Eine in allen Mitgliedstaaten der EU einheitliche Anwendung der
Verordnungen ist für die Wirtschaftsbeteiligten jedoch unabdingbar. Nur so lässt
sich die für die unternehmerischen Entscheidungen der Betroffenen notwendige
Rechtssicherheit gewährleisten. Außerdem kann die unterschiedliche Auslegung der
Bestimmungen zu Wettbewerbsverzerrungen führen, die sich nicht mit dem Konzept
des einheitlichen Binnenmarktes in der EU vereinbaren lassen. Die Kommission der
EU sollte deshalb dringend mit den Mitgliedstaaten im zuständigen Ausschuss eine
einheitliche Auslegung der Verordnungen beschließen. Dies ist mit dem Blick auf
die Erweiterung der EU um zehn Länder am 1. Mai umso dringlicher.

Die geforderte Übereinstimmung in der Vorgehensweise und Auslegung durch die
Mitgliedstaaten bezieht sich zum Beispiel auf die Angaben zur Kennzeichnung von
GVOs, die aus Handelssicht auf der Warenrechnung vorgenommen werden sollte.
Desweiteren müssen gleiche Standards bei der Probenahme und Analyse von GVOs
verwendet werden. Besonders problematisch für die Wirtschaft ist die
unterschiedliche Auslegung der Schwellenwerte durch die Bundesländer. Obwohl die
EU Verordnung 1829/03 eindeutig den Schwellenwert für die Kennzeichnung auf 0,9
Prozent festgelegt hat, vertreten einige Bundesländer die Ansicht, dass die Ware
gleichwohl gekennzeichnet werden muss, auch wenn der Anteil an zufällig
vorhandenen oder technisch nicht vermeidbaren GVOs in einer Warenlieferung
deutlich unter 0,9 Prozent liegt. Diese Haltung ist für den Handel nicht
hinnehmbar. Wir fordern daher die Bundesregierung und die EU Kommission auf,
eine Klärung bei der unterschiedlichen Auslegung bzw. Interpretation der
Schwellenwerte herbeizuführen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann nicht davon
ausgegangen werden, dass die Verordnungen ohne Probleme in die Praxis umgesetzt
werden können. Hierzu fehlen noch zu viele Durchführungsbestimmungen. Es wird
sich deshalb erst zu einem späteren Zeitpunkt zeigen, ob das erklärte Ziel der
Verordnungen, nämlich dem Verbraucher eine aufgeklärte und fundierte
Entscheidung beim Kauf von Lebensmitteln von konventionellen und aus GVO
hergestellten Lebensmitteln zu ermöglichen, auch wirklich erreicht wird.

Links zum Thema Biotechnologie,
Links zum Thema Verbände.

 


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