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@grar.de Aktuell - 19.03.2004

NABU fordert zügige Novellen von Bundeswald- und Bundesjagdgesetz


Bonn/Berlin (agrar.de) - Der Naturschutzbund NABU hat die Initiative
von Verbraucherministerin Renate Künast zur Reform des Wald- und Jagdgesetzes
begrüßt und gleichzeitig die zügige Umsetzung beider Vorhaben gefordert. 'Der
Jahrzehnte dauernde Reformstau im Jagdrecht und beim Bundeswaldgesetz müssen
endlich aufgelöst werden. Eine nur ordnungsgemäße Waldwirtschaft und eine
irgendwie waidgerechte Jagd werden den zeitgemäßen Anforderungen doch schon
lange nicht mehr gerecht', sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Das Jagdrecht
müsse vom Ballast des Reichsjagdgesetzes von 1934 befreit werden und der
Wildbiologie, dem naturnahen Waldbau und dem Tierschutz Rechnung tragen.

Im Waldgesetz, das in seiner geltenden Fassung nahezu 'ökologiefrei' sei,
müssten die anerkannten Grundsätze einer naturnahen Waldwirtschaft verankert
werden. Diesem Anspruch würden die von Renate Künast vorgestellten Eckpunkte
laut NABU jedoch nur teilweise gerecht. 'Insbesondere die Eckpunkte zum
Waldgesetz fallen sehr dürftig aus und bleiben weit hinter den Ergebnissen des
von der Bundesregierung initiierten nationalen Waldprogramms zurück', so
Tschimpke. Wesentliche Bestandteile eines naturnahen Waldes, wie der Schutz von
Totholz und besonderen Lebensräumen, würden gar nicht oder weitgehend
unverbindlich geregelt. Als positiv hingegen wertete der NABU den angestrebten
Verzicht auf Kahlschläge, Pflanzenschutzmittel und Gentechnik im Wald.

Auch die Eckpunkte zum Bundesjagdgesetz ließen die notwendige Entschiedenheit
vermissen. 'Es ist völlig unverständlich, warum die meisten Wasservogelarten,
darunter gefährdete Enten, Gänse und Taucher weiterhin zur Liste der jagdbaren
Arten gehören sollen', sagte der NABU-Präsident. Die Regelung zur Jagd in
Schutzgebieten sei praxisfern und bestätige nur den privilegierten Status der
Jagd. 'In Schutzgebieten muss weitgehende Jagdruhe herrschen', so Tschimpke. In
Nationalparken und Kernzonen von Großschutzgebieten sei die Jagd entsprechend
internationaler Kriterien gänzlich zu verbieten. Auch müsste der Einsatz von
giftiger bleihaltiger Munition generell verboten werden, nicht nur in Form des
Bleischrots bei der Wasserjagd. Begrüßt wurde vom NABU das Verbot der
Fallenjagd, der Schutz von Greifvogelarten sowie das grundsätzliche Verbot der
Fütterung von Wildtieren und des Medikamenteneinsatzes.

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