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@grar.de Aktuell - 19.03.2004

DBV: Kein Novellierungsbedarf beim Bundeswald- und Bundesjagdgesetz

Verband betont Wirksamkeit beider Gesetze


Berlin (agrar.de) - Zu den heute von Bundesministerin Renate Künast
vorgestellten Eckpunkten des Bundeswald- und Bundesjagdgesetzes erklärt der
Deutsche Bauernverband (DBV):

1. Das Bundeswaldgesetz hat sich in den vergangenen 25 Jahren bestens bewährt,
von einer Novellierung wird keine Verbesserung erwartet. Die Waldfläche konnte
in den vergangenen Jahrzehnten um mehrere hunderttausend Hektar vergrößert
werden, gleichzeitig wurden durch nachhaltige Bewirtschaftung artenreichere
Wälder geschaffen. Statt rechtlich vorgeschriebener zusätzlicher
Naturschutzauflagen empfiehlt der DBV, bessere Anreize für eine naturnahe
Waldbewirtschaftung zu schaffen. Denn die in den Eckpunkten für eine Novelle des
Bundeswaldgesetzes vorgestellten Bewirtschaftungsauflagen gefährden
Fördergramme, Vertragsnaturschutz und Ökokonten. Nach Ansicht des DBV sollte die
Politik für den deutschen Wald das Ziel verfolgen, die Eigentumsrechte und
Eigeninitiativen der Waldbesitzer zu stärken, so zum Beispiel durch
Zertifizierung und Vertragsnaturschutz. Grundsätzlich ist ein Bekenntnis für die
Waldbewirtschaftung in Deutschland notwendig, um die großen Potenziale des
Waldes für Klimaschutz, Arbeitsplätze und die ländlichen Gebiete zu erschließen.
Die deutschen Waldbauern erwarten deshalb, dass die Bundesregierung alles
unternimmt, die Wirtschaftskraft der heimischen nachhaltig bewirtschafteten
Wälder zu stärken und nicht weiter zu schwächen.

2. Auch zum Bundesjagdgesetz besteht nach Ansicht der DBV kein grundlegender
Novellierungsbedarf. Das Jagdrecht ist untrennbar mit Eigentum an Grund und
Boden verbunden und steht unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes. Es
beinhaltet bewährte, zeitgemäße und moderne Regelungen unter Berücksichtigung
des Tierschutzes und der naturnahen Forstwirtschaft. Die im Jagdgesetz
verankerte Hegeverpflichtung ebenso wie die Verpflichtung des nachhaltigen
Handelns gewährleistet die Artenvielfalt wildlebender Tierarten. Den Jägern wird
ein System von Rechten und Pflichten auferlegt, Verfehlungen werden geahndet.
Eine Reform, die sich nur einzelne Punkte herausnimmt, stellt dieses System in
Frage und gefährdet die nachhaltige Nutzung der Wildtierbestände sowie die große
Artenvielfalt in den Wäldern, fürchtet der DBV.

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