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@grar.de Aktuell - 19.03.2004

Schleswig-Holstein legt Gesetz zur Reform der Erbschaftsteuer vor

DBV lehnt Verkehrswertbesteuerung ab


Berlin (agrar.de) - Die von der Landesregierung Schleswig-Holsteins beschlossene
Bundesratsinitiative zur Reform der Erbschaftsteuer birgt die Gefahr erheblicher
zusätzlicher Belastungen beim Generationswechsel in der Landwirtschaft. Grund
der Gesetzesinitiative ist die unterschiedliche Bewertung der einzelnen
Vermögensarten für Zwecke der Erbschaftsteuer, weshalb auch ein Verfahren vor
dem Bundesverfassungsgericht anhängig ist.

Die von Schleswig-Holstein geplante Gesetzesinitiative sieht bei der Bewertung
des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens vor, die Besteuerung nach
Ertragswerten abzuschaffen und den Grund und Boden nach Bodenrichtwerten, also
nach dem Verkehrswert zu bemessen. Dies würde zu einer Erhöhung der
Erbschaftsteuer um 80 Prozent führen. Auch der im Reformkonzept vorgesehene
erhöhte Freibetrag kann diese Erhöhung nicht auffangen. Der Deutsche
Bauernverband (DBV) lehnt dieses Vorhaben strikt ab und weist darauf
hin, dass die Reformvorschläge aus Schleswig Holstein nicht mit den
Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1995 einhergehen,
wonach die Besteuerung nach Ertragswerten bei der Erbschaftsteuer ausdrücklich
anerkannt wurde. Wer die Zerschlagung der Betriebe und die Zersplitterung des
Grundbesitzes im Erbfall verhindern will, darf diese Gesetzesinitiative nicht
unterstützen, erklärt der DBV.

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