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@grar.de Aktuell - 19.03.2004

DBV zur Auskunftspflicht bei Z-Saatgutkauf


Berlin (agrar.de) - Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 11. März 2004
zur Auskunftspflicht über Nachbau begegnet nach Auffassung des Deutschen
Bauernverbandes (DBV) grundlegenden datenschutzrechtlichen Bedenken.
Der Gerichtshof hat damit seine Entscheidung vom April 2003 bekräftigt, dass
Käufer von Z-Saatgut der Auskunftspflicht unterliegen. Der Kauf von Z-Saatgut
sei ein 'Anhaltspunkt' für möglichen Nachbau. Landwirte seien bei Vorliegen
eines solchen Anhaltpunktes gegenüber den Sortenschutzinhabern zur Auskunft
verpflichtet.

Der DBV wertet die vom Europäischen Gerichtshof zu Grunde gelegte Auffassung,
die Sortenschutzinhaber seien nach dem EU-Recht berechtigt, von
Z-Saatgut-Händlern Auskunft über ihre Kunden zu erhalten, als einen gefährlichen
Eingriff in den Datenschutz. Die insbesondere aus Wettbewerbsgründen sensiblen
Daten über den Saatguteinkauf seien in hohem Maße schutzbedürftig. Nach
Auffassung des DBV muss diese wettbewerbsfeindliche Auslegung des EU-Rechts
dringend korrigiert werden.

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