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@grar.de Aktuell - 17.03.2004

DBV zur Gentechnik: Transparenz durch Kennzeichnungspflicht

Sonnleitner: Chancen Grüner Gentechnik für nachwachsende Rohstoffe


Berlin (agrar.de) - Wie weit die Anwendung der Grünen Gentechnik in Deutschland
bereits vorangeschritten ist, werden die neuen Regeln zur Kennzeichnung und
Rückverfolgbarkeit gentechnisch veränderter Lebens- und Futtermittel ab dem 19.
April zeigen. Das hob der Präsident des Deutschen Bauernverbandes
(DBV), Gerd Sonnleitner, beim heutigen Kongress der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion 'Grüne Gentechnik - Chance für den Standort
Deutschland' in Berlin hervor. Ob die neuen Kennzeichnungsvorschriften in der
Praxis überhaupt handhabbar sind, und welche Auswirkungen für die Vermarktung
resultieren, werde sich allerdings erst nach dem 19. April herausstellen. So
stünden insbesondere bei Zutaten, Zusatzstoffen und Enzymen
Durchführungsvorschriften ebenso wie grundsätzlich klare Vorgaben für alle
Probenahmen und Analysen noch aus. Zu befürchten ist nach Ansicht Sonnleitners
zudem, dass es in den einzelnen Mitgliedstaaten zu einer unterschiedlichen
Umsetzung kommt.

Grundsätzlich sollte sich Deutschland die Option zur Nutzung der Grünen
Gentechnik offen halten, betonte Sonnleitner. Neben der Nahrungsmittelproduktion
dürften vor allem die Entwicklungsmöglichkeiten im Bereich der nachwachsenden
Rohstoffe nicht außer Acht gelassen werden. Gerade für diesen Wachstumsmarkt der
Landwirtschaft könne die Gentechnik wichtige Zukunftschancen beinhalten. Nicht
zuletzt könnte damit der Kohlendioxidausstoß reduziert werden, was die
Lebensqualität verbessern könnte, gab der DBV-Präsident zu bedenken.

Kritik äußerte Sonnleitner am nach wie vor fehlenden Erprobungsanbau, den der
DBV seit Jahren fordere. Daher stünden noch immer die dringend notwendigen
wissenschaftlichen und praktischen Grundlagen zur Regelung des Nebeneinanders
aller landwirtschaftlichen Anbauformen mit oder ohne Verwendung von Gentechnik
und zur Definition der Anforderungen der guten fachlichen Praxis aus. Allerdings
rate der DBV den Landwirten davon ab, in diesem Jahr an einem in Sachsen-Anhalt
und Bayern diskutierten Erprobungsanbau teilzunehmen. Diese Entscheidung sei
notwendig geworden, da die Pflanzenzüchter den an einem Erprobungsanbau
teilnehmenden Landwirten keine Haftungsfreistellung für
Schadensersatzforderungen Dritter bei vertragsgemäßem Verhalten erteilten.
Ebenso bedauerlich sei es, so der DBV-Präsident, dass die Biologische
Bundesanstalt auf Weisung des Bundeslandwirtschafsministeriums den in
Sachsen-Anhalt und Bayern geplanten Erprobungsanbau nicht wissenschaftlich
begleiten dürfe.

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