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@grar.de Aktuell - 17.03.2004

CDU/CSU: Gesetzentwurf für eine Verbandsklage im Tierschutz führt in die falsche Richtung

Auswirkungen auf Wirtschaft und Forschung unabsehbar


Berlin (agrar.de) - Das Land Schleswig-Holstein hat beim Bundesrat einen
Gesetzentwurf zur Einführung des Verbandsklagerechts für Tierschutz eingereicht.
Hierzu erklärt der zuständige Tierschutzbeauftragte der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser:

'Vor der Tätigkeit von anerkannten Tierschutzorganisationen habe ich großen
Respekt, wenn sie sich wissenschaftlich belegt für bessere Haltungsbedingungen
für Tiere einsetzen. Besonders zu begrüßen ist die jüngste Initiative von
Tierschutzorganisationen, für landwirtschaftliche Tierhaltungssysteme eine
wissenschaftlich fundierte Bewertung zu fordern. Die Einführung eines
Prüfsiegels für tiergerechte Haltungssysteme ('Grüner Engel') wäre für den
Verbraucher eine zusätzliche Informationsmöglichkeit.

Gleichwohl lehne ich die Einführung eines Verbandsklagerechts für anerkannte
Tierschutzvereine ab. Durch die Staatszielbestimmung des Artikel 20 a
Grundgesetz (GG) ist der ethische Tierschutz zum Rechtsgut mit Verfassungsrang
erhoben worden. Daraus ergibt sich für die gesetzgebenden Körperschaften, die
Regierung und Verwaltung und die Rechtsprechung, den Tierschutz bei ihren
Gesetzen, ihrem Verwaltungshandeln und ihren Entscheidungen zu berücksichtigen.
Das Staatsziel Tierschutz wendet sich nicht an Tierschutzverbände und gewährt
den Tieren zudem keine eigenen Rechte. Rechtsträger können immer nur Personen
sein.

Vor allem folgende Punkte bitte ich zu berücksichtigen:

Die Beteiligung der Tierschutzvereine an Genehmigungsverfahren und sich daraus
u. U. anschließende Klageverfahren werden den Zeitbedarf der ohnehin schon
überlasteten Gerichte und die Kosten für Genehmigungsverfahren erhöhen. In nicht
wenigen Fällen wird allein schon mit der zeitlichen Verzögerung eine Investition
unwirtschaftlich und damit verhindert. Hierfür gibt es genügend Beispiele seit
der Einführung des Verbandsklagerechts für Naturschutzorganisationen.

Es ist nicht absehbar, in welchem Maße die Vereine von diesem Recht Gebrauch
machen werden. Der Hoffnung auf 'maßvollen Umgang' mit dem Gebrauch des
Verbandsklagerechts, stehe ich skeptisch gegenüber. Es besteht z.B. die Gefahr,
dass Genehmigungsverfahren für Investitionen in der landwirtschaftlichen
Tierhaltung wegen des nicht kalkulierbaren Prozesskostenrisikos für i. d. Regel
finanziell schlechter ausgestattete landwirtschaftliche Betriebe nicht mehr
durchführbar wäre.

Darüber hinaus ist zu prüfen, in welcher Hinsicht das geforderte
Verbandsklagerecht eingesetzt werden sollte. Gegen wen soll es ausgeübt werden,
welche Gesetzesverstöße sollen damit verfolgt werden können? Soll mit diesem
Gesetz auch gegen Heimtierhalter vorgegangen werden? Gerade dort wird Tieren oft
aus Unkenntnis über tiergerechte Haltungsbedingungen Leid zugefügt.

Bei Einführung eines Verbandsklagerechts sind die Auswirkungen auf Wirtschaft
und Forschung unabsehbar. Es wird sich eine aufgeblähte Bürokratie entwickeln,
ohne effektiven Nutzen für die Tiere.'

Links zum Thema Tierschutz,
Links zum Thema Agrarpolitik.

 


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