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@grar.de Aktuell - 15.03.2004

SPD: Wahlfreiheit und Koexistenz bei der Einführung von genetisch veränderten Pflanzen, Nahrungs- und Futtermitteln sichern


Berlin (agrar.de) - Die Kommission Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft beim SPD-Parteivorstand hat unter dem Vorsitz von Herta
Däubler-Gmelin folgende Beschlüsse zur Einführung der grünen Gentechnik gefasst:

'1. Der GVO- Schwellenwert muss bei Saatgut an der Nachweisgrenze von 0,1
Prozent festgelegt werden.

Saatgut ist das erste Glied in der Lebensmittel- und Futtermittelkette. Jede
glaubwürdige und realistische Strategie zur Sicherung von Wahlfreiheit und
Koexistenz muss gerade hier auf Minimierung von GVO-Verunreinigungen Wert legen.

Das betonen alle Fachleute. Das haben auch die Fachminister der Länder auf der
Agrarministerkonferenz in Rostock im September 2003 beschlossen. Auch sie haben
die Bundesregierung aufgefordert, 'sich auf EU-Ebene für die Einführung eines
Schwellenwertes für Saatgut einzusetzen, der sich an der technischen
Nachweisgrenze orientiert'.

2. Zum 18. April 2004 muss die Kennzeichnung von Lebensmitteln und Futtermitteln
in Deutschland und Europa umfassend und einheitlich angewandt werden.

Gelingt das nicht, so droht Chaos in den Lebensmittelmärkten.

Die SPD sieht mit Sorge, dass es heute, also 5 Wochen vor dem Stichdatum, für
die Anwendung der Vorschriften über genetisch veränderte Lebensmittel und
Futtermittel (EU-Verordnung Nr. 1829/ 2003) und über die Rückverfolgbarkeit und
Kennzeichnung von GVO (EU-Verordnung Nr. 1830/ 2003) noch keine
Durchführungsvorschriften und kein zentrales Register gibt, in dem die
EU-Kommission alle verfügbaren Sequenzinformationen und Referenzmaterialien zu
GVO offen legt.

Wir fordern die Lebensmittelwirtschaft sowie die zuständigen Länder, aber auch
die Bundesregierung auf, die Öffentlichkeit rechtzeitig in Kenntnis zu setzen,

- wie die Lebensmittel ab 18. April 2004 in den Geschäften gekennzeichnet
werden,

- wann und wie Rückverfolgungssysteme aufgebaut werden.

3. Für den ökologischen Landbau und für 'Bio-Lebensmittel' muss eine klare
Festlegung des Schwellenwertes unter 0,9 Prozent festgelegt werden.

Dabei muss berücksichtig werden,

- dass die Verbraucherinnen und Verbraucher die Erwartung haben, dass
ökologische Lebensmittel frei von gentechnischen Veränderungen sind und dass

- die EU- Ökoverordnung von 1999 gentechnisch veränderte Organismen und deren
Derivate mit der ökologischen Wirtschaftsweise für unvereinbar erklärt hat.

4. Die SPD begrüßt das von der Bundesregierung vorgelegte Gentechnik-Gesetz

mit seinen Hauptanliegen,

- die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu schützen und

- Wahlfreiheit und Koexistenz zu sichern.

Dabei gehen wir davon aus, dass die Haftung der Landwirte etwa für die
Einhaltung der vorgeschriebenen 'guten fachlichen Praxis' durch die - regelmäßig
vereinbarte - Haftung der Erzeuger von GVO für Auskreuzungen ergänzt wird.

Eine Aufweichung und Verwässerung der im Gesetzentwurf vorgesehenen Koexistenz-
und Haftungsregelungen kann in Anbetracht der geltenden EU-Regelungen nicht
akzeptiert werden.

Falls die Bundesratsmehrheit dies dennoch anstrebt, sollten insbesondere unter
Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen der Schweiz, andere Alternativen in
Erwägung gezogen werden.

Links zum Thema Biotechnologie,
Links zum Thema Agrarpolitik.

 


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