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@grar.de Aktuell - 12.03.2004

DBV: Baugesetzbuch kein agrarpolitisches Instrument

Bauernverband und Gartenbau setzen sich für praktikable Novelle ein


Berlin (agrar.de) - Das Baugesetzbuch darf nicht dazu missbraucht werden, um die
Agrarpolitik einseitig zu gestalten. Dies erklärte der Deutsche Bauernverband
(DBV) in einer Anhörung des Ausschusses für Verkehr, Bau und
Wohnungswesen des Deutschen Bundestages zur Novellierung des Baugesetzbuches.
Der DBV zeigte ebenso wie der Zentralverband Gartenbau auf, dass das Baurecht
nicht den Kommunen einseitige Rechtsinstrumente an die Hand geben dürfe, um
unerwünschte größere Neubauten von Stallanlagen im Außenbereich von vornherein
zu verhindern. Die in der Novelle vorgesehenen neuen Steuerungselemente
'Belastungsgebiet, Vorranggebiet und Eignungsgebiet' werden deshalb von der
Land- und Forstwirtschaft sowie vom Gartenbau entschieden abgelehnt.

Die dem Gesetzentwurf zugrunde gelegten Nutzungskonflikte mit so genannten
'Intensivtierhaltungsanlagen' existierten nur in ganz wenigen Landkreisen bzw.
Gemeinden in Deutschland, was ein Einschreiten des Bundes als Gesetzgeber nicht
rechtfertige, so der DBV. Anstatt die baurechtliche Privilegierung von
gewerblich eingestuften Stallneubauten im Außenbereich dadurch quasi aufzugeben,
indem sie in das freie Ermessen der Kommunen gestellt wird, könne ein
vorausschauendes Flächennutzungsmanagement im Zusammenhang mit dem Bau von
Tierhaltungsanlagen Probleme vermeiden, erklärte der DBV. Das bestehende
Baurecht biete hierzu unzählige Möglichkeiten. Das vom Bundesbauministerium in
Auftrag gegebene Planspiel beweise zudem deutlich, dass die in der Novelle
vorgesehenen zusätzlichen Steuerungselemente für die Kommunen zur Einschränkung
des landwirtschaftlichen Bauens nicht erforderlich seien.

Bei der Anhörung sprachen sich die Vertreter aus Landwirtschaft und Gartenbau
auch gegen die Einführung einer Bausperre für den Flächennutzungsplan sowie
gegen ein ge-nerelles Rückbaugebot ohne Umnutzungsmöglichkeiten für nicht mehr
genutzte Stallungen und Anlagen im Außenbereich aus. Die vorgesehene
Privilegierung von Biogasanlagen im Außenbereich wurde dagegen begrüßt. Sie sei
jedoch zu einschränkend. Umweltpolitisch sinnvoll sei es dagegen, diese
Privilegierung auch für gewerblich eingestufte landwirtschaftliche Betriebe
vorzusehen. Leistungsobergrenzen, so der DBV, hätten im Baurecht nichts zu
suchen.

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