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@grar.de Aktuell - 12.03.2004

DBV: Handlungsempfehlungen zur Erosionsbekämpfung untauglich

Bauernverband kritisiert Bundesverband Boden


Berlin (agrar.de) - Der Deutsche Bauernverband (DBV) übte harsche
Kritik an den vom Bundesverband Boden erarbeiteten
Handlungsempfehlungen zur Verhinderung von Wassererosionen und am Vorgehen
dieser Organisation. Obwohl die Landwirtschaft als unmittelbar Betroffene nicht
mit in die Beratung und Erstellung der Empfehlungen einbezogen wurde, hatte der
Bundesverband Boden die Handlungsempfehlungen bereits an die
Länderarbeitsgemeinschaft Boden weitergeleitet. 'Das Papier wird vom
landwirtschaftlichen Berufsstand entschieden abgelehnt; von einer Nutzung dieser
Arbeitshilfe durch die jeweiligen Bodenschutzbehörden rät der DBV ab', schrieb
DBV-Generalsekretär Dr. Helmut Born wegen der Unzulänglichkeiten und falschen
Einschätzungen der Handlungsempfehlungen an den Bundesverband Boden sowie an die
Amtschefs der Agrar- und Umweltministerien der Bundesländer.

Born stellte die Frage, welche Legitimation der Verein habe, der sich mit Fragen
der Bodenkunde und des Bodenschutzes befasse, um den Bodenschutzbehörden
allgemein verbindliche Handlungsempfehlungen vorzulegen. Es gebe doch wohl
keinen Zweifel daran, dass die Landwirtschaft selbst ein vitales Interesse am
Erhalt der Bodenfruchtbarkeit habe und viele Maßnahmen ergreife, um die
Bodenerosionen durch Wasser zu minimieren.

Gerade durch ergriffene Bodenbearbeitungsmethoden wie Mulchsaat oder die
pfluglose Bodenbearbeitung hätten die Bauern in den vergangenen Jahren
erhebliche Beiträge zur Erosionsminderung geleistet. Die moderne
landwirtschaftliche Bodennutzung unterstütze heute eindeutig in den gefährdeten
Lagen den Erosionsschutz. Durch die Handlungsempfehlungen des Verbandes Boden
entstehe jedoch der Eindruck, die landwirtschaftliche Bodennutzung habe sich
grundsätzlich den Zielen des Erosionsschutzes unterzuordnen.

Born verwies in seinem Brief auch darauf, dass im Bundesbodenschutzgesetz die
gute fachliche Praxis mit einem umfassenden rechtlichen Handlungsrahmen
verankert sei, damit schädliche Bodenveränderungen vermieden werden. Damit habe
man flexible und optimale Erosionsschutzmaßnahmen geschaffen, die durch die
jetzt vorstellten Handlungsempfehlungen jedoch so sehr eingeengt würden, dass
standortbezogene Problemlösungen fast unmöglich würden. Darüber hinaus, so Born,
könnten die Empfehlungen bei der fachlichen Umsetzung oder behördlichen
Anwendung zu unverhältnismäßigen Eingriffen in den landwirtschaftlichen
Betrieben führen, was der DBV mit seinen Landesbauernverbänden nicht akzeptieren
werde. Durch die Handlungsempfehlungen bestünde die Gefahr, dass eine Förderung
von erosionsminderndenden Maßnahmen durch Agrarumweltprogramme wegen der
Verschärfung der Anforderungen an die gute fachliche Praxis nahezu
ausgeschlossen werde. Damit würde man ein wirkungsvolles Instrument des
Erosionsschutzes grundlos aufgeben.

Links zum Thema Boden,
Links zum Thema Verbände.

 


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