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@grar.de Aktuell - 11.03.2004

Bär: Gesetzentwurf zur GAP-Reform muss nachgebessert werden

Hoffnungen ruhen auf Bundesrat


Friedrichsdorf (agrar.de) 'Der von der Bundesregierung Ende Januar
verabschiedete Gesetzentwurf zur nationalen Umsetzung der EU-Agrarreform muss in
wesentlichen Punkten nachgebessert werden', sagte der Präsident des Hessischen
Bauernverbandes, Heinz Christian Bär, Anfang dieser Woche in Friedrichsdorf. Er
forderte die Vertreter der Länder auf, sich in der am Freitag stattfindenden
Bundesratsitzung für das vom Hessischen Bauernverband und den Ländern Hessen,
Bayern und Sachsen favorisierte Betriebsmodell zu orientieren. Denn das von der
Bundesregierung vorgeschlagene Kombimodell, das ab 2012 eine einheitliche
Flächenprämie vorsehe, benachteilige vor allem die Milchviehhalter, Bullenmäster
und Schafhalter. Betriebe, die in den vergangenen Jahren kostenintensive
Zukunftsinvestitionen getätigt hätten, würden in ihrer Existenz bedroht. Wegen
der im Rahmen der GAP-Reform beschlossenen empfindlichen
Interventionspreissenkungen bei Butter und Magermilch dürfe die neu eingeführte
Milchprämie unter keinen Umständen in die einheitliche Flächenprämie einbezogen
werden.

Nach Auffassung von Präsident Bär ist weder das Regional- noch das
Betriebsmodell eine Ideallösung, letzteres wird jedoch den Anforderungen der
Betriebe eher gerecht, Umverteilungen halten sich in Grenzen.

'Da die Franzosen erhebliche Teile der Tierprämien in der bisherigen gekoppelten
Form belassen, haben die französischen Tierhalter gegenüber ihren deutschen
Kollegen einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil', betonte Präsident Bär. Der
Verlust von Marktanteilen und Einkommensmöglichkeiten für unsere Bauern seien
die Folge. Dies könne auch nicht im Interesse der Bundesregierung und der
Ländervertreter sein. 'Deshalb muss die GAP-Reform im Gleichklang mit den
EU-Nachbarn umgesetzt werden', so Präsident Bär abschließend.

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