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@grar.de Aktuell - 10.03.2004

Stächele: Verbot des Ackerbaus in Überschwemmungsgebieten ist unverhältnismäßig

Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes im Deutschen Bundestag beschlossen


Stuttgart (agrar.de) - 'Das pauschale Verbot des Ackerbaus in
Überschwemmungsgebieten zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes ist
untragbar, wenn man die Bemessungsgrenze eines hundertjährlichen Hochwassers
bedenkt', erklärte der baden-württembergische Minister für Ernährung und
Ländlichen Raum, Willi Stächele, heute in Stuttgart.

'Das gilt auch für die pauschal vorgegebenen Auflagen in Ausnahmefällen
außerhalb der Abflussbereiche', betonte Stächele. Außerdem seien in den bereits
vorhandenen Fachgesetzen zum Bodenschutz Vorgaben zur Verhinderung von
Bodenerosion vorhanden. Auch die nach dem baden-württembergischen Wassergesetz
möglichen spezifischen Anordnungen seien völlig ausreichend und würden
individuelle Vorgehensweisen ermöglichen. Vergangene Woche hat der Deutsche
Bundestag den vorgelegten Entwurf für ein Gesetz zur Verbesserung des
vorbeugenden Hochwasserschutzes nahezu unverändert beschlossen.

'Es ist nicht haltbar, dass Landwirten ohne eine angemessene Entschädigung ihre
Lebensgrundlage entzogen wird', betonte der Agrarminister. Allein in
Baden-Württemberg wären ca. 95.000 Hektar Ackerland entsprechend 11 Prozent der
derzeitigen Ackerfläche betroffen. Im bundesdeutschen Vergleich liegt
Baden-Württemberg damit über dem Durchschnitt. 900.000 Hektar Ackerfläche sind
in der Bundesrepublik von dem Verbot betroffen. Das sind etwa 7,5 Prozent des
gesamten Ackerlandes. 'Das kann zu bundesweiten Ertragsverlusten von rund 3,6
Milliarden Euro führen', erklärte Stächele. Auch der neu aufgenommene, von den
Ländern zu regelnde Ausgleich für unzumutbare Härtefälle bringe für die
Betroffenen kaum Entlastung, so Stächele. Für die Länder bedeute das nur
zusätzliche Belastungen in der ohnehin schwierigen Haushaltslage.

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