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@grar.de Aktuell - 09.03.2004

JunglandwirtInnen in der Landjugend fordern: Keine Wettbewerbsverzerrungen durch Cross Compliance


Berlin (agrar.de) - Mit der nationalen Umsetzung der Reform der Gemeinsamen
Agrarpolitik (GAP) wurde nicht nur eine Diskussion um die Neuverteilung der
Finanzmittel an die Landwirtschaft ausgelöst. Die vollständige Gewährung der
Direktzahlungen ist zukünftig an die durch Cross Compliance geregelte Einhaltung
verbindlicher Vorschriften bezüglich der landwirtschaftlichen Flächen und der
landwirtschaftlichen Erzeugung geknüpft.

Der Arbeitskreis Agrarpolitik im Bund der Deutschen Landjugend (BDL)
fordert daher, dass die Einhaltung der 18 EG-Verordnungen aus den Bereichen
Umweltschutz, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und
Tierschutz für alle Mitgliedsstaaten der EU verbindlich sind.

Zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen zwischen den EU-Mitgliedsstaaten
sollten die Cross-Compliance-Standards EU-einheitlich definiert und kontrolliert
werden. Die Kriterien zur Einhaltung der 18 EU-Richtlinien auf nationaler Ebene
müssen in der landwirtschaftlichen Praxis einfach handhabbar sein, so dass
Produktionsabläufe nicht behindert werden.

Der Arbeitskreis Agrarpolitik fordert weiterhin, dass die Cross-Compliance -
Vorschriften zur Erhaltung der Flächen in einem 'guten landwirtschaftlichen und
ökologischen Zustand', EU-weit einheitlich gestaltet werden. Die
Mitgliedsstaaten benötigen zwingend Kriterien, die mittelfristig eine
Angleichung der Standards in der gesamten europäischen Union ermöglichen. 'Die
notwendigen Kriterien zur Einhaltung der Vorschriften müssen auf ein Mindestmaß
begrenzt werden, um in der Praxis eine einfache Umsetzbarkeit zu gewährleisten
und den Betrieben einen überflüssigen bürokratischen Aufwand zu ersparen', so
der Vorsitzende des BDL Erik Jennewein.

Die zu kontrollierenden Kriterien im Bereich des Bodenschutzes und zur
Instandhaltung von ehemaligen landwirtschaftlich genutzten Flächen dürfen die
unternehmerische Handlungsfreiheit der LandwirtInnen nicht einschränken. Die
JunglandwirtInnen im Arbeitskreis Agrarpolitik plädieren für Kriterien, die in
der Praxis so gestaltet und kontrolliert werden, dass die regionalspezifischen
Standortbedingungen berücksichtigt werden. Somit werden drastische Eingriffe in
die Fruchtfolgegestaltung, z.B. bezüglich der Einführung des obligatorischen
Leguminosenanbaus, nicht zuletzt aufgrund der ökonomischen Auswirkungen und
regionalen Besonderheiten vom Arbeitskreis Agrarpolitik des BDL abgelehnt.

'Zusätzliche Kosten und wirtschaftliche Beeinträchtigungen der
landwirtschaftlichen Betriebe durch Cross Compliance sind nicht akzeptabel. Der
Einsatz von Cross Compliance muss genutzt werden, um eine Vereinheitlichung der
Produktionsbedingungen in Europa herbeizuführen ohne einen weiteren nationalen
Alleingang in Deutschland', so Erik Jennewein.

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