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@grar.de Aktuell - 08.03.2004

DBV: Erneuerbare Energien-Gesetz muss verbessert werden

Verband trägt im Bundestagsausschuss Forderungen zur Biomasse vor


Berlin (agrar.de) - Die energetische Nutzung von Biomasse ist eindeutig
klimaschützend, denn der Ausstoß von klimaerwärmendem Kohlendioxid wird
gegenüber dem Einsatz von fossilen Energieträgern kräftig verringert. Im
Gegensatz zu fossiler Energie wird bei der Verwendung von Bioenergieträgern wie
Holz, Stroh- und Energiepflanzen nur so viel Kohlendioxid freigesetzt wie zuvor
durch den Anbau pflanzlicher Biomasse der heutigen Atmosphäre entzogen wurde.
Neben dem Klimaschutz helfe die Bioenergieproduktion, Investitionen und
Arbeitsplätze im ländlichen Raum zu sichern. Deutschland habe in diesem
weltweiten Wachstumsmarkt einen großen technologischen Vorsprung erlangt.
Erneuerbare Energien gehören zu einer erfolgreichen Energiepolitik, die dadurch
nicht völlig umgestaltet, sondern weiter entwickelt wird, betont der Deutsche
bauernverband (DBV). Brüche in der Energiepolitik dürfe es dadurch
nicht geben.

Die Förderung erneuerbarer Energien müsse als Anschubfinanzierung betrachtet
werden, um für eine innovative Technik die Konkurrenzfähigkeit mit anderen
Energieträgern zu ermöglichen. Damit Rohstoffpotenziale zur Verstromung
mobilisiert werden, ist nach Ansicht des DBV die Biomasse im Erneuerbaren
Energie-Gesetz besser zu stellen. Die Anhebung des Bonus für Pflanzen,
Pflanzenbestandteile und Gülle auf 6 Cent pro Kilowattstunde sowie seine
Ausweitung auf größere Biogasanlagen ist dafür notwendig. Die bisher im
Gesetzentwurf vorgesehenen 2,5 Cent pro Kilowattstunde reichen gegenwärtig noch
nicht aus, um Biogasanlagen mit Energiepflanzen und Biomassekraftwerke mit
Waldholz betreiben zu können. Derzeit werden Bioenergieanlagen 20 Jahre
gefördert, was nach Einschätzung des DBV auch fortzuführen ist, damit die
notwendigen Investitionen finanziert werden können. Allein aufgrund der
Kreditlaufzeiten könnten im Zeitraum von 15 Jahren, die der Gesetzentwurf
vorsieht, keine Projekte realisiert werden.

Der 'Brennstoffbonus' muss auf Bioabfälle pflanzlicher Herkunft aus dem
landwirtschaftlichen Betrieb erweitert werden, damit zum Beispiel pflanzliche
Futterreste oder Schlempe aus Bioethanolanlagen energetisch genutzt werden
können. So sind geschlossene Nährstoffkreisläufe über den Weg der Stromgewinnung
zu realisieren, denn die Reststoffe aus der energetischen Verwertung können als
sehr gut pflanzenverträglicher Dünger auf Ackerflächen ausgebracht werden. Der
Vergütungssatz für Anlagen bis 150 Kilowatt muss auch für Altanlagen gelten,
fordert der DBV. Andernfalls ist zu befürchten, dass Stoffströme aus bestehenden
Altanlagen in Neuanlagen umgeleitet werden und Altanlagen dadurch ihre
wirtschaftliche Existenz entzogen wird.

Der DBV fordert eine rasche Umsetzung der Novelle, um den momentanen
Investitionsstau und die vorhandene Unsicherheit der Bioenergiebranche endlich
aufzuheben. Aufgrund der sich hinauszögernden parlamentarischen Diskussion über
die EEG-Novelle hat es bereits einen Abbau von Arbeitsplätzen gegeben und
weitere sind gefährdet.

Die Nutzung von Bioenergie geht keineswegs zu Lasten des Anbaus von
Nahrungsmitteln. Allein durch die Nutzung des ackerbaulichen Fortschrittes
findet eine jährliche Produktionssteigerungen beim Getreide von bis zu 1,5
Prozent statt, wodurch jährlich rund 100.000 Hektar für alternative Nutzungen
frei werden. Mit dem Strom einer Biogasanlage aus einem Hektar Mais lassen sich
jährlich rund 15 Megawattstunden Strom produzieren, der ausreicht, um fünf
Zwei-Personen-Haushalte ein Jahr lang mit Strom zu versorgen. Der jährliche
Zuwachs an ungenutztem Waldholz beträgt zudem rund 20 Millionen Kubikmeter.

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