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@grar.de Aktuell - 05.03.2004

Zukünftige Finanzierungsstruktur der landwirtschaftlichen Krankenkassen offen


Berlin (agrar.de) In der landwirtschaftlichen Krankenversicherung (LKV) standen
im Oktober 2003 insgesamt 268.322 Aktiven 348.044 Altenteiler gegenüber. Auf
einen erwerbstätigen Landwirt kommen damit in der LKV 1,3 Altenteiler. Darauf
weist die Bundesregierung in ihrer Antwort (15/2565) auf eine Kleine Anfrage der
CDU/CSU-Fraktion (15/2497) zur Situation der landwirtschaftlichen Krankenkassen
und deren Zukunftsperspektive hin.

Bei den Allgemeinen Ortskrankenkassen stehen dagegen laut Regierung 10,9
Millionen Erwerbstätigen 7,79 Millionen Rentner und bei den
Angestellten-Krankenkassen 11,29 Millionen Erwerbstätigen 4,59 Millionen Rentner
gegenüber. Das Verhältnis von Erwerbstätigen und Rentnern sei bei beiden Kassen
mit 0,71 beziehungsweise 0,41 damit deutlich günstiger als bei der LKV. Eine
Einbeziehung der LKV in den Risikostrukturausgleich wäre nach Auffassung der
Bundesregierung systemwidrig. Im gegliederten System der gesetzlichen
Krankenversicherung sei die Ausklammerung der landwirtschaftlichen Krankenkassen
aus dem Risikostrukturausgleich aufgrund ihrer leistungs- und
beitragsrechtlichen Besonderheiten geboten.

Wegen dieser Unterschiede seien die für die Durchführung des
Risikostrukturausgleichs maßgeblichen Größen 'Finanzkraft' und 'Beitragsbedarf'
der landwirtschaftlichen Krankenkassen nicht mit den entsprechenden Größen der
übrigen Krankenkassen vergleichbar, so dass ein sachgerechter Ausgleich nicht
durchzuführen sei beziehungsweise zwangsläufig zu Wettbewerbsverzerrungen führen
müsste.

Weiter heißt es in der Antwort, nach dem vom Bundestag beschlossenen
Haushaltsbegleitgesetz 2004 sollten sich an dem strukturwandelbedingten Defizit
in der LKV die aktiven Landwirte in angemessener Weise beteiligen. Dieser
Ausgleich zwischen den Generationen wäre mit der vorgesehenen Regelung für die
aktiven Landwirte im Vergleich mit den übrigen Kassenarten nach Auffassung der
Bundesregierung vertretbar gewesen.

Da dieses Vorhaben nach den Beschlüssen des Vermittlungsausschusses nicht zu
verwirklichen gewesen sei, werde es nach eingehender Prüfung politischer
Entscheidungen bedürfen, ob und wie die gegenwärtige Finanzierungsstruktur der
LKV mit der vollen Übernahme der finanziellen Lasten durch den Bund
weitergeführt werden kann.

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