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@grar.de Aktuell - 05.03.2004

BWV: Ackerbau-Verbot ändert nichts am Hochwasserschutz


Koblenz (agrar.de) - Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zum vorbeugenden
Hochwasserschutz verabschiedet. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau
(BWV) steht dem Entwurf sehr kritisch gegenüber. Die geplanten
Hochwasserschutzmaßnahmen gehen teilweise an einer effizienten Lösung vorbei.
Das geplante Gesetz überschlägt sich in Aktionismus. Ackerflächen sind
Freiflächen und somit auch Überschwemmungsflächen bei Hochwasser. Das Verbot von
ackerbaulicher Nutzung in Überschwemmungsgebieten ändert nichts am
Hochwasserschutz! Den Landwirten würde lediglich die Produktionsgrundlage
entzogen werden mit der Folge, dass ganze Betriebe in existenzielle Probleme
gestürzt würden.

Die Bundesregierung plant ein Gesetz, das lediglich den Bürgerinnen und Bürgern
das Gefühl vermitteln wird 'etwas getan zu haben', mehr allerdings nicht. Gerade
auf Äckern kann aufgrund niedrigerer Abflusswerte mehr Regen versickern als auf
magerem extensiven Grünland oder Ödland. Der Bauern- und Winzerverband
Rheinland-Nassau empfiehlt vielmehr Hochwasserpolder zu schaffen, die beim
Eintreten vom Hochwasserspitzen geöffnet werden können. Diese Polder können aber
dennoch ackerbaulich genutzt werden.

Durch die Planung der Bundesregierung wären allen potenziellen
Überschwemmungsgebiete an Rhein, Mosel, Saar, Ruwer, Nahe, Ahr und Lahn und
deren Nebenflüsse betroffen. Deutschlandweit müssten etwa 7,5 Prozent des
gesamten Ackerlandes aus der Bewirtschaftung genommen werden.

In der Vergangenheit sind viele Fehler bei der Bebauungsplanung gemacht worden.
Diese dürfen nicht dazu führen, dass die Landwirte und Winzer unnützerweise zu
den Leidtragenden dieser Planungsfehler gemacht werden. Der Bauern- und
Winzerverband Rheinland-Nassau setzt sich dafür ein, dass ein solch
ungerechtfertigtes und absolut destruktives Gesetz in der Form nicht umgesetzt
wird.

Der Präsident des Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau, Leo Blum, dankte
Staatsministerin Margit Conrad, die das vom Bundeskabinett gebilligte
Hochwasserschutzgesetz ebenfalls ablehne. Es trage, so Conrad, letztlich dazu
bei, die Bürokratie und die Kosten auszudehnen und Entschädigungsforderungen Tür
und Tor zu öffnen.

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau und das Ministerium für Umwelt
und Forsten kommen darin überein, dass die Verankerung des Bauverbotes in
Überschwemmungsgebieten positiv zu werten ist.

Links zum Thema Verbände.

 


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