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@grar.de Aktuell - 03.03.2004

DBV: Landwirten droht verfehlte Hochwasserschutzpolitik

Verband fordert Nachbesserung des vorgesehenen Ackerbauverbotes


Berlin (agrar.de) - Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat massive
Vorbehalte im Hinblick auf die Wirkung des heute vom Bundeskabinett
verabschiedeten Gesetzentwurfes zum vorbeugenden Hochwasserschutz. Die
vorgesehenen Maßnahmen zur Nutzung der Flächen in Überschwemmungsgebieten von
Bächen und Flüssen stellen keinen wirksamen Hochwasserschutz sicher, können
jedoch die Existenz landwirtschaftlicher Betriebe gefährden. Das geplante Verbot
der ackerbaulichen Nutzung in Überschwemmungsgebieten habe mit Hochwasserschutz
nichts zu tun. Den Landwirten mit Ackerbau werde ohne jede Rechtfertigung die
Produktionsgrundlage entzogen, kritisierte der DBV. Schließlich kann zum
Beispiel auf Äckern wegen niedrigerer Abflusswerte mehr Regen versickern als auf
magerem und extensivem Grünland oder Ödland. Daher fordert der DBV die
Bundesregierung auf, den Gesetzentwurf im weiteren parlamentarischen Verfahren
insbesondere hinsichtlich des vorgesehnen Ackerbauverbots nachzubessern. Ein
Ackerbauverbot ist nach Ansicht des DBV allenfalls in den Abflussbereichen von
Überschwemmungsgebieten denkbar.

Daneben sei die im Regierungsentwurf vorgeschlagene Rückverlegung von
bestehenden Deichen an volkswirtschaftlicher Unverhältnismäßigkeit nicht zu
übertreffen, erklärt der DBV. Vielmehr sollten, so die weitere Forderung des
DBV, bestehende Deiche konsequent gepflegt und unterhalten werden. Darüber
hinaus sei wissenschaftlich geklärt, dass die Schaffung von Hochwasserpoldern
die effektivste Maßnahme für die Kappung von Hochwasserspitzen sei. Diese
Hochwasserpolder sollten bei extremen Hochwasserereignissen geöffnet werden,
müssten in der übrigen Zeit aber weiterhin ackerbaulich nutzbar bleiben.

Der DBV weist darauf hin, dass für die landwirtschaftlichen Betriebe entlang
Bächen und Flüssen die geplante Hochwasserschutzpolitik zu einer enormen
wirtschaftlichen Gefahr werden könne, da der vorgesehene von den Ländern zu
regelnde Ausgleich nur für unzumutbare Härten vorgesehen sei. Nach Schätzungen
des DBV sind mit rund 900.000 Hektar Ackerland etwa 7,5 Prozent des gesamten
Ackerlandes in Deutschland von dem Ackerbauverbot betroffen. Dies könnte zu
Ertrags- und Vermögensverlusten von rund 3,6 Milliarden Euro führen. Dies sei
insbesondere untragbar, da nach Ansicht des DBV das vorgelegte Gesetz zum
Hochwasserschutz als Vorwand zur Erfüllung von lang gehegten Wunschvorstellungen
des Naturschutzes benutzt werde. Dagegen lassen sich Maßnahmen des Erosions- und
des Bodenschutzes in Überschwemmungsgebieten wirkungsvoller über
Agrarumweltprogramme und andere freiwillige Maßnahmen erreichen.

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