Aktuelle Meldungen  -  Nachricht suchen  -   kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

@grar.de Aktuell - 03.03.2004

Bundeskabinett beschließt Hochwasserschutzgesetz


Berlin (agrar.de) - Das Bundeskabinett hat heute auf Vorschlag von
Bundesumweltminister Jürgen Trittin den Entwurf des
Hochwasserschutzgesetzes
beschlossen.

Der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf ist ein sogenanntes
Artikelgesetz, durch das die verschiedenen hochwasserrelevanten
Rechtsvorschriften des Bundes den Erfordernissen einer wirksamen
Hochwasservorsorge angepasst werden. Geändert werden sollen das
Wasserhaushaltsgesetz (WHG), das Baugesetzbuch (BauGB), das Raumordnungsgesetz
(ROG), das Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) und das Gesetz über den Deutschen
Wetterdienst (DWDG).

Zukünftig wird bundeseinheitlich vorgegeben, mindestens ein sogenanntes
'100-jährliches Hochwasser' für die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten
zugrunde zu legen. Die Länder erhalten für die flächendeckende Festsetzung
dieser Gebiete eine Frist von fünf Jahren. Es wird eine zweite Kategorie der
'überschwemmungsgefährdeten Gebiete' eingeführt und unter Schutz gestellt. Das
sind zum Beispiel Flächen, die bei Deichbrüchen überflutet werden. Der
Gesetzentwurf verpflichtet die Länder, die Überschwemmungsgebiete und
überschwemmungsgefährdeten Gebiete in den Raumordnungs- und Bauleitplänen zu
kennzeichnen. In Überschwemmungsgebieten dürfen grundsätzlich keine neuen Bau-
und Gewerbegebiete mehr ausgewiesen werden.

Auch die landwirtschaftliche Bodennutzung muss sich künftig an den Gefahren des
Hochwassers orientieren. Der Ackerbau ist in den Überschwemmungsgebieten bis
Ende des Jahres 2012 grundsätzlich einzustellen. 'Ackerflächen im
Überschwemmungsgebiet erhöhen insbesondere die Gefahr der Bodenerosion.
Schadstoffe können von Ackerböden besonders gut ausgewaschen und in die Gewässer
eingetragen werden', erläuterte Trittin.

In das Wasserhaushaltsgesetz wird außerdem eine Pflicht für alle von
Hochwassergefahren Betroffenen eingeführt, möglichen Schäden vorzubeugen.
Ölheizungen sind in Überschwemmungsgebieten künftig prinzipiell verboten und
gegebenenfalls nachzurüsten.

Die Länder werden verpflichtet, flussgebietsbezogene Hochwasserschutzpläne
aufzustellen und international abzustimmen. Mit diesem Instrument sollen sie
unter anderem sogenannte 'Retentionsräume' schaffen, in die das Hochwasser
ausweichen kann, aber auch Deiche verlegen, Niederschlagswasser zurückhalten,
Auen erhalten und wieder herstellen. Die Unterhaltung sowie der Ausbau und
Neubau von Bundeswasserstraßen müssen künftig hochwasserneutral durchgeführt
werden.

'Dieses Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes ist
anspruchsvoll und verlangt von den Betroffenen spürbare Einschränkungen. Aber
nur so können wir eine durchgreifende Verbesserung, insbesondere eine deutliche
Minderung der Schäden erreichen', sagte Trittin.

Das Hochwasserschutzgesetz wird jetzt dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet
und anschließend dem Bundestag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

Links zum Thema Wasser,
Links zum Thema Politik.

 


zurück zur Übersicht  zum Seitenbeginn   

zur @grar.de Homepage

    
 

© Copyright 1997-2007 @grar.de, Rheine, http://www.agrar.de