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@grar.de Aktuell - 03.03.2004

Raiffeisen zur Kennzeichnung von Futtermitteln: Grüne Gentechnik ist längst Realität


Bonn (agrar.de) - 'Futtermittel, die gentechnisch veränderte Organismen (GVO)
enthalten oder aus GVO hergestellt wurden, wie z. B. Sojaschrot, sind seit
Jahren fester Bestandteil in der Fütterung von Nutztieren. Ab 19. April 2004
gelten in der Europäischen Union (EU) Regelungen zur Kennzeichnung und
Rückverfolgbarkeit von GVO-Futtermitteln. Diese komplexen Vorschriften bringen
der Wirtschaft erheblichen organisatorischen Aufwand', erläuterte Manfred
Nüssel, Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV), vor
Journalisten in Berlin.

Der Import und die Verarbeitung bestimmter GVO sind in der EU bereits seit 1990
aufgrund entsprechender gesetzlicher Bestimmungen möglich. Diese gentechnisch
veränderten Organismen wurden in der EU einer langjährigen Sicherheitsbewertung
unterzogen und erhielten auf Basis dieser Bewertung ihre Zulassung.

In der EU besteht ein Versorgungsdefizit für eiweiß- und energiereiche
Futtermittel. Dieser Bedarf wird durch Einfuhren von Getreide, Ölsaaten und
anderen Futtermitteln, insbesondere aus den USA und Südamerika, gedeckt. In den
USA wurden 2003 auf 81 Prozent der Soja-Anbaufläche gentechnisch veränderte
Sojapflanzen, in Argentinien auf 99 Prozent und in Brasilien auf 35 Prozent
angebaut. Die Tendenz ist steigend. Mit 140 Mio. t decken diese drei Länder rund
80 Prozent der Welt-Soja-produktion ab.

GVO- und konventionelle Agrarprodukte werden in den wichtigen Exportländern in
der Regel nicht getrennt erfasst, transportiert und vermarktet. GVO-freie
Futtermittel sind deshalb auf den internationalen Rohstoffmärkten kaum
verfügbar.

'Aufgrund dieser Marktverhältnisse ist die Forderung an die Landwirte,
ausschließlich 'gentechnik-freie' Futtermittel zu verwenden, illusorisch. Die
genossenschaftlichen Futtermittel-Hersteller werden auch 'gentechnik-freie'
Produkte anbieten. Aufgrund der höheren Beschaffungs- und Logistikkosten haben
diese Betriebsmittel allerdings ihren Preis. Wenn sich ein Markt für GVO-freie
Futtermittel entwickelt, werden wir diesen Bedarf decken', so Nüssel.

Produkte wie Milch, Fleisch und Eier, die von Tieren stammen, die
kennzeichnungspflichtige Futtermittel erhalten haben, müssen nach geltendem
EU-Recht nicht gekennzeichnet werden. Diese Entscheidung beruht auch auf der
Tatsache, dass die Aufnahme von GVO-Futtermitteln nicht zu einer Veränderung der
tierischen Erzeugnisse führt. Die bislang zugelassenen GVO-Pflanzen besitzen
optimierte Anbaueigenschaften, haben aber keine veränderten
ernährungsphysiologischen Eigenschaften.

Links zum Thema Verbände.

 


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