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@grar.de Aktuell - 27.02.2004

BDP zu Gen-Saatgut: Vorgehen des Bundessortenamtes entspricht den Rechtsgrundlagen


Bonn (agrar.de) - Die vom zuständigen Bundessortenamt (BSA) erteilte Genehmigung
zum Inverkehrbringen von insgesamt 25,5 t gentechnisch veränderten Maissaatgut
entspricht den geltenden Gesetzen, erklärt der Bundesverband Deutscher
Pflanzenzüchter (BDP). Die gentechnisch veränderten Sortenkandidaten
haben zuvor alle erforderlichen gentechnik-rechtlichen Prüfungen bestanden und
sind von zahlreichen amtlichen Institutionen überprüft und als sicher bewertet
worden. Diese BSA-Genehmigung zum Inverkehrbringen ist seit vielen Jahren
Bestandteil des Saatgutverkehrsgesetzes und im Zusammnehang mit konventionell
gezüchteten Sorten gängige Praxis. Damit erfüllt das Saatgut alle rechtlichen
Voraussetzungen für den geplanten Erprobungsanbaus, der von vielen politischen
und gesellschaftlichen Organisationen gefordert wird.

Im Rahmen des Saatgutverkehrsgesetzes (§ 3 Abs. 2 Nr. 1) kann das
Bundessortenamt (BSA) Saatgut von Sorten landwirtschaftlicher Arten, deren
Zulassung beantragt worden ist, zu Versuchszwecken (beispielsweise im Rahmen
eines Erprobungsanbaus) zum Inverkehrbringen genehmigen und hierfür Höchstmengen
festsetzen. Genau dieser rechtlichen Vorschrift entspricht nun die
Vorgehensweise des Bundessortenamtes in Hannover, das insgesamt 25,5 t
gentechnisch veränderten Maissaatguts zum Inverkehrbringen genehmigt hat.

Die im Saatgutverkehrsgesetz geforderte gentechnik-rechtliche Genehmigung (§ 30
Abs. 5) liegt vor. Folglich sind alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt.

Die erteilte Genehmigung ermöglicht den Saatgutanbietern, bereits im Vorfeld der
endgültigen Sortenzulassung Erfahrungen mit den neuen Sorten zu gewinnen und im
beschränkten Umfang eine Vermehrung aufzubauen. Dieser Schritt ist notwendig, um
den Landwirten möglichst zeitnah nach der Sortenzulassung die neue Sorte am
Markt anbieten zu können und sie somit unverzüglich am Züchtungsfortschritt
teilnehmen zu lassen.

Somit ist der jetzt eingeschlagene Weg bereits seit mehreren Jahren gängige
Praxis und entspricht den rechtlichen Bestimmungen. Gerade im Zusammenhang mit
dem Erprobungsanbau in Deutschland ist es jetzt dringend erforderlich,
praktische Erkenntnisse zu gewinnen, um letztlich damit auch die erforderlichen
Anbauempfehlungen für die Landwirte im Rahmen der guten fachlichen Praxis
ableiten zu können.

Wenn jetzt Greenpeace in diesem Zusammenhang von 'unklarer Rechtslage' spricht,
verkennt die Organisation die von der rot-grünen Bundesregierung veranlasste
gesetzliche Grundlage und verschließt sich einer wissenschaftsbasierten und
realistischen Auseinandersetzung mit den modernen Technologien.

Links zum Thema Verbände.

 


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