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@grar.de Aktuell - 26.02.2004

DBV zur Agrarreform: Betriebe brauchen Planungssicherheit

Deutscher Bauernverband fordert Aufklärung bei EU-Kommission


Berlin (agrar.de) - Bei der Einführung der entkoppelten Betriebsprämie 2005
treten nach Einschätzung des Deutschen Bauernverbandes (DBV) weiter
Unstimmigkeiten zwischen der EU-Kommission und der Bundesregierung auf. So ist
zurzeit strittig, wie die Zahlungsansprüche je Hektar im geplanten Kombimodell
konkret berechnet werden sollen.

Nach der EU-Verordnung können für Dauergrünland und Ackerflächen
unterschiedliche Werte 'pro Einheit' festgesetzt werden. In Deutschland plant
der Bund, den Betrieben unterschiedlich hohe Zahlungsansprüche für Acker- und
Dauergrünland zuzuteilen. Dieser Spielraum ist jedoch aus Sicht des DBV nicht in
der Verordnung gegeben. Vielmehr ergebe sich nach dem deutschen Gesetzentwurf
der Wert der Zahlungsansprüche durch Division des Referenzbetrages durch die
gesamte Hektarzahl. Außerdem sei die Differenzierung zwischen Acker- und
Grünlandprämie nur als Verteilungsschlüssel für die Ermittlung des
Referenzbetrages zu sehen und unterschiedlich hohe Zahlungsansprüche für Acker-
und Grünlandflächen seien nicht zulässig.

Vor diesem Hintergrund bat der Generalsekretär des DBV, Dr. Helmut Born, den
Stellvertretenden Generaldirektor der Generaldirektion Landwirtschaft der
Europäischen Kommission, Dr. Dirk Ahner, in einem Schreiben um Klärung. Eine
Klarstellung sei insbesondere aufgrund der vor allem symbolischen Rolle einer
angeblichen Grünlandprämie in der deutschen Diskussion bedeutend. Zudem
bräuchten die Betriebe Planungssicherheit.

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