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@grar.de Aktuell - 26.02.2004

Nationale Milchprämienverordnung tritt am 1. März in Kraft

DBV begrüßt Erhöhung der Ergänzungszahlung


Berlin (agrar.de) - Die nationale Verordnung zur Durchführung der
Milchprämienregelung wird am 1. März 2004 in Kraft treten und wurde als so
genannte Eilverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates verkündet. Darauf weist
der Deutsche Bauernverband (DBV) hin.

Der DBV begrüßt es, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium seiner Forderung
nachgekommen ist, die Ergänzungszahlung zur Milchprämie auf die Milchquote der
Milcherzeuger zu verdicken. Die Ergänzungszahlung zur Milchprämie je Kilogramm
prämienberechtigte Referenzmenge für das Jahr 2004 erhöht sich damit von 0,366
Cent je Kilogramm auf 0,367 Cent je Kilogramm.

Laut DBV müssen die Milcherzeuger bis zum 15. Mai 2004 ihren Antrag auf
Milchprämie bei der zuständigen Landesstelle stellen. Der Milchprämienantrag
muss die Art der Referenzmengen und im Falle von Anlieferungsreferenzmengen die
Lieferantennummer, sowie Name und Anschrift der Molkerei enthalten. Die
Milchprämie und die Ergänzungszahlung zur Milchprämie werden nach
abgeschlossener Kontrolle der Beihilfevoraussetzungen von der Landesstelle
festgesetzt und zwischen dem 1.12. und dem 30.06. des Folgejahres ausgezahlt.

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