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@grar.de Aktuell - 26.02.2004

DBV zur Gentechnik: Kein Erprobungsanbau ohne Haftungsausschluss

Verband fordert Nachbesserung bei Haftung für Grüne Gentechnik


Berlin (agrar.de) - Als praxisuntauglich und stark verbesserungswürdig bewertete
der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Dr. Helmut
Born, den deutschen Gesetzentwurf zur Grünen Gentechnik vor Agrarjournalisten in
Berlin. Eine klare Absage erteilte Born der vorgesehenen Haftungsregelung. Würde
der Bundesrat den Vorschlägen der Bundesregierung zustimmen, seien Landwirte
unabhängig von der Einhaltung aller Anforderungen der guten fachlichen Praxis
für eventuelle Einträge durch gentechnisch veränderte Pflanzen auf benachbarte
Ackerschläge schadensersatzpflichtig. 'Wird das Gesetz nicht geändert, muss man
den Landwirten vom Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen abraten', so Born.

Ebenso ungeeignet sei das Gesetz dazu, das Nebeneinander von Landwirtschaft mit
oder ohne Verwendung von Gentechnik - die so genannte Koexistenz - zu regeln.
Stattdessen verhindere der Gesetzentwurf jegliche Koexistenz. Hinzu komme, so
die Kritik des DBV-Generalsekretärs, dass es die Bundesregierung versäumt habe,
anhand eines Erprobungsanbaus die notwendigen wissenschaftlichen Grundlagen zur
Formulierung des Gesetzes zu schaffen. Umso wichtiger sei es jetzt, dass die vom
DBV seit Jahren erhobene Forderung nach einem transparenten Erprobungsanbau
unter Einbeziehung aller betroffenen Kreise endlich umgesetzt werde.

Gleichzeitig rate der DBV Landwirten aber nur dann an einem Versuchsanbau von
Saat- und Pflanzgutunternehmen teil zu nehmen, wenn eine vom DBV erarbeitete
Erklärung zur Haftungsfreistellung zugunsten der Landwirte unterschrieben werde.
Keinesfalls dürfe zugelassen werden, so der DBV-Generalsekretär, dass auch beim
Erprobungsanbau die Haftung für eventuelle Verunreinigungen benachbarter
Ackerschläge mit gentechnisch veränderten Organismen auf dem Rücken der
Landwirte ausgetragen werde.

Angesichts der strittigen Diskussion über Koexistenz und Haftung bergen die nach
wie vor fehlenden EU-Schwellenwerte für Saatgut weitere potentielle Risiken für
Landwirte, warnte Born. Daher empfiehlt der DBV den Landwirten, beim Saatgutkauf
zusätzliche Erklärungen des Verkäufers einzufordern. Nur über derartige
Zusatzerklärungen könne erreicht werden, dass der Verkäufer dafür einzustehen
hat, dass sein geliefertes Saatgut frei von gentechnisch veränderten Organismen
ist und dass abweichend von den 'Allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen
Saatgut' eine Gewährleistung beziehungsweise Haftung für gentechnisch
verunreinigtes Saatgut beim Kauf erreicht wird. Dies ist nach Ansicht des
DBV-Generalsekretärs unverzichtbar, da das Bundeskartellamt 2003 gegen den
Widerstand des DBV Allgemeine Verkaufs- und Lieferungsbedingungen für Saatgut
genehmigt hatte, in denen die Verwender ausdrücklich darauf verweisen, dass das
zufällige Vorhandensein von gentechnisch veränderten Organismen nicht völlig
auszuschließen ist und somit das gelieferte Saatgut nicht frei von jeglichen
Spuren von Gentechnik sein kann.

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