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@grar.de Aktuell - 26.02.2004

Landvolk: Trittin betreibt Etikettenschwindel

Gesetzentwurf zum vorbeugenden Hochwasserschutz stößt auf massive Kritik


Hannover (agrar.de) - Auf massive Kritik ist beim Landvolk
Niedersachsen
der Gesetzentwurf von Bundesumweltminister Jürgen Trittin zur
'Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes' gestoßen. Dem
Bundesumweltministerium gehe es in dem Gesetz gar nicht um Wasser- oder
Bodenschutz, sondern um Naturschutz. Ziel sei es offensichtlich, die
landwirtschaftliche Nutzung aus den Niederungsgebieten für Zwecke des
Naturschutzes zu verdrängen, heißt es in einer Stellungnahme des Verbandes.
Dagegen schlägt das Landvolk die Bereitstellung großer Rückhalteflächen vor,
dies sei die einzig wirksame Maßnahme der Schadensminderung. Das habe auch das
Elbehochwasser im Jahr 2002 gezeigt.

Kernstück der von Minister Trittin geplanten Neuregelung ist die verbindliche
Verpflichtung der Länder, innerhalb von fünf Jahren Überschwemmungsgebiete mit
Karte und Verordnungstext auszuweisen. Dazu gehören alle Flächen, in denen
einmal alle 100 Jahre ein Hochwasser zu erwarten ist. Nach dem Willen des
Bundesumweltministeriums soll ab 2013 in den Überschwemmungsgebieten der
Ackerbau verboten sein. Damit würden schätzungsweise rund 900.000 Hektar aus der
Pflanzenproduktion herausgenommen. Nach Auffassung des Landvolks rechtfertigt
'diese rigorose Gangart' in keinem Fall derartig großflächige, maßlose
Nutzungsbeschränkungen. Dies sei ein klarer Verstoß gegen das rechtsstaatliche
Übermaßverbot, zumal der Gesetzentwurf keine Entschädigungszahlungen vorsehe.
Unbrauchbar sei ferner die Variante, durch Landesrecht in Einzelfällen Ausnahmen
zuzulassen.

In Niedersachsen hat sich die Landesregierung - ebenso wie das Landvolk - gegen
den Gesetzentwurf ausgesprochen. Vielmehr soll die ohnehin laufende Festsetzung
von Überschwemmungsgebieten fortgeführt werden, in denen schon jetzt der Umbruch
von Grünland genehmigungspflichtig ist. Ob der Gesetzentwurf in der Trittinschen
Fassung von der Regierung beschlossen wird, ist noch offen. Beim Landvolk wird
allerdings 'mit dem Schlimmsten gerechnet', wobei der Gesetzentwurf den Begriff
der Vorsorge zur Unkenntlichkeit 'pervertiert'. Anstelle solcher
Fundamentaldebatten seien konkrete Maßnahmen der Gefahrenabwehr, gestützt auf
fachlich fundierte Konzepte, gefordert. Hier werde die Landwirtschaft ihren
Beitrag leisten, betont das Landvolk in einer Presseverlautbarung.

Links zum Thema Verbände,
Links zum Bundesland Niedersachsen.

 


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