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@grar.de Aktuell - 25.02.2004

Flath für Wahlfreiheit und gleichberechtigtes Nebeneinander der verschiedenen Anbauformen


Dresden (agrar.de) - Sachsens Umwelt- und Landwirtschaftsminister Steffen Flath
hat sich für den Einsatz der Gentechnik in der Landwirtschaft als
gleichberechtigte Anbauform ausgesprochen. 'Egal ob ökologisch, konventionell
oder mit gentechnisch veränderten Pflanzen, keine Form darf benachteiligt oder
gar ausgeschlossen werden', sagte Flath beim Forum 'Grüner Gentechnik' in
Dresden. So wie der Verbraucher über den Kauf gentechnisch veränderter
Lebensmittel frei entscheiden soll, müsse auch der Landwirt die von ihm
bevorzugte Anbauform frei wählen können. Im Vorfeld der in Kürze anstehenden
Novelle des Gentechnik-Gesetzes hatte der Minister Umwelt-, Naturschutz- und
Bauernverbände sowie Verbände der Obst- und Saatzucht zu einem
'Rund-Tisch-Gespräch' eingeladen. Flath kündigte an, dass Erkenntnisse aus der
Veranstaltung auch in die sächsische Meinungsfindung zur Gesetzesnovelle
einfließen werden. Der Gesetzesentwurf befindet sich derzeit im
Bundesratsverfahren.

Flath sprach sich auf dem Forum dafür aus, dass die Maßnahmen, die die
Koexistenz der verschiedenen Anbauformen sicherstellen, effizient und
verhältnismäßig sein müssen. Dies gelte insbesondere für die Haftungsregelungen.
Diese dürften nicht über die Hintertür zu einem de facto-Anbauverbot
zugelassener gentechnisch veränderter Pflanzen führen. Flath kritisierte den
derzeitigen Gesetzesentwurf der Bundesregierung, der in diesem Punkt
unausgewogen sei. Er verunsichere sowohl Landwirte, die die Gentechnik nutzen
wollen als auch Landwirte, die weiterhin konventionell oder ökologisch
produzieren wollen. Er kritisierte zudem, dass der Gesetzesentwurf in einigen
Punkten über die Vorgaben der zugrunde liegenden EU-Richtlinie hinausgeht.

Begrüßt wurde von Flath dagegen, dass Lebens- und Futtermittel künftig
gekennzeichnet werden müssen, wenn sie mehr als 0,9 Prozent gentechnisch
veränderte Bestandteile enthalten. Er sprach sich dabei nachdrücklich für die
Einführung praktikabler Schwellenwerte bei Saatgut aus. Sie sollten sich an den
landwirtschaftlichen Gegebenheiten sowie an der Umsetzbarkeit und
Kontrollierbarkeit in der Praxis orientieren.

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