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@grar.de Aktuell - 24.02.2004

Regierung: Abstimmung im Düngemittelrecht mit Ländern steht noch aus


Berlin (agrar.de) - Eine abschließende Abstimmung des vom
Bundesumweltministeriums (BMU) und des Bundesministeriums für
Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) erstellten
Konzepts 'Gute Qualität und sichere Erträge' mit den Ländern steht noch aus.

Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Große Anfrage der
FDP-Fraktion. Zur Frage, ob ihr wissenschaftliche Angaben darüber vorliegen, ob
bestimmte Schwermetalle wie Kupfer und Zink aus Sicht der Pflanzen- und
Tierernährung als essentielle Mikronährstoffe eingestuft werden, schreibt die
Regierung, das sei aus Sicht der Wissenschaft 'unstrittig'.

Jedoch dürfe die Zufuhr den Pflanzenentzug oder den notwendigen Bodenbedarf
nicht überschreiten, um eine Anreicherung im Boden zu vermeiden. Einträge an
Kupfer und Zink im ökologischen Landbau erfolgten vor allem über
Pflanzenschutzmittel und über Düngemittel.

Die Möglichkeit der Verwendung dieser Komposte im Öko-Landbau sei nur zulässig,
wenn der Bedarf von der Kontrollstelle oder -behörde anerkannt ist und nur für
eine Übergangszeit bis zum 31. März 2006. Erkenntnisse über unzulässig hohe
Kupfereinträge im ökologischen Landbau lägen der Bundesregierung im Übrigen
nicht vor.

Die Regierung teilt des Weiteren mit, sie strebe eine gleichwertige Behandlung
der organischen Düngemittel an. Hierfür schlage das BMU und das BMVEL nicht nur
für die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung neue Grenzwerte vor, sondern
auch für die Verwertung von Bioabfällen und für landwirtschaftliche
Wirtschaftsdünger.

Die Vorschläge für neue Grenzwerte in der Klärschlammverordnung orientierten
sich an dem Ziel, dass es durch Düngemittelanwendung zu keiner
Schadstoffanreicherung über die Vorsorgewerte der Bundesbodenschutzverordnung
hinaus kommen soll.

Somit gälten nach dem Konzept rechnerisch für alle organischen Düngemittel die
gleichen Maßstäbe. Die Bundesregierung geht im Übrigen davon aus, dass im Falle
eines Verzichtes auf die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung ausreichend
Kapazitäten für die Verbrennung der Klärschlämme vorhanden sein werden oder
rechtzeitig geschaffen werden können. Dies gelte umso mehr, da die Einführung
der neuen Grenzwerte und die damit verbundenen Einschränkungen der
landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung mit einer angemessen Übergangsfrist
erfolgen dürfte.

Links zum Thema Düngung,
Links zum Thema Agrarpolitik.

 


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