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@grar.de Aktuell - 23.02.2004

Landfrauen zur GAP-Reform: Befürchtungen der Bäuerinnen und Unternehmerinnen ernst nehmen


Berlin (agrar.de) - 'Wenn der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf
zur Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP-Reform) so umgesetzt
wird, steht die Zukunft vieler landwirtschaftlicher Betriebe in Deutschland auf
dem Spiel' fasste die Vorsitzende des Bundesfachausschusses Agrarpolitik des
Deutschen LandFrauenverbandes (dlv) Jutta Quoos die Befürchtungen
vieler Bäuerinnen anlässlich der Vorstellung der Forderungen des Verbandes zur
nationalen Umsetzung der GAP-Reform in Berlin zusammen. Die Familien müssen zur
Zeit gemeinsam betriebswirtschaftliche Entscheidungen fällen, die nicht nur die
künftigen Bewirtschaftergenerationen der Betriebe selbst angehen, sondern
erhebliche Auswirkungen haben auf die wirtschaftlichen Entwicklungen des
gesamten ländlichen Raumes.

In der aktuellen Diskussion um die nationale Umsetzung der GAP-Reform sind noch
viele Punkte offen. Das gilt insbesondere für die Kriterien von Cross Compliance
und die Entkopplung der Tierprämien. Die Bedingungen von Cross Compliance müssen
in der betrieblichen Praxis erfüllbar sein und EU-Standards erfüllen, dürfen
aber nicht darüber hinaus gehen. Tierhaltende Betriebe, die Investitionen
getätigt haben, brauchen Vertrauensschutz und können keine weiteren
Einkommenseinbußen verkraften. Vor allem Milchvieh und Rinder haltende Betriebe
werden durch die Entkopplung existenziell gefährdet. Deswegen sind Korrekturen
insbesondere zugunsten viehhaltender Betriebe am vorgelegten Gesetzentwurf der
Bundesregierung zur nationalen Umsetzung der EU-Agrarreform dringend
erforderlich.

Der Deutsche LandFrauenverband fordert:

1. Die Festlegung der Kriterien von Cross Compliance müssen wissenschaftlich
fundiert sein und sich am landwirtschaftlichen Fachrecht orientieren.

2. Die landwirtschaftlichen Unternehmer/innen haben einen Anspruch auf
transparente und umfassende Information über die Verhandlungen zu Cross
Compliance.

3. Die Anforderungen an Cross Compliance müssen für die betriebswirtschaftlich
handelnden landwirtschaftlichen Unternehmer erfüllbar sein. Nationale
Alleingänge sind auszu-schließen.

4. Die Kontrollen bei der Einhaltung von Cross Compliance müssen durch
landwirtschaftliche Fachbehörden erfolgen. Durch unverschuldete Fehler dürfen
Betriebe nicht in ihrer Existenz gefährdet werden.

5. Es ist auf einen angemessenen Kontrollzyklus zu achten, der für die Betriebe
auch leistbar ist. Mehrfachkontrollen führen zu Frustration und Verunsicherung
der Betriebsleiter/innen.

6. Regionalisierung führt bei Tier- und Milchprämien zu unkalkulierbaren
Einkommensrisiken. Diese Prämien müssen deshalb möglichst lange
betriebsindividuell belassen werden.

7. Die Mittel der Modulation müssen über sinnvolle Programme in die
Landwirtschaft zurück fließen.

8. Die Landwirtinnen und Landwirte haben einen Anspruch auf freiwillige
betriebswirtschaftliche und sozio-ökonomische Beratung.

Korrekturen am vorgelegten Gesetzesentwurf der Bundesregierung sind nach Ansicht
des Verbandes dringend erforderlich.

Links zum Thema Landfrauen,
Links zum Thema Verbände.

 


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