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@grar.de Aktuell - 19.02.2004

DBV: Cross Compliance droht national auszuufern

Sonnleitner gegen einseitige Verschärfung der EU-Vorgaben


Berlin (agrar.de) - Zur nationalen Umsetzung der EU-Agrarreform gehört nicht nur
die Entscheidung für ein Entkopplungsmodell, sondern auch die Ausgestaltung der
Maßnahmen, die an die entkoppelten Direktausgleich gebunden sind. Insgesamt sind
18 Vorschriften aus den Bereichen Tier- und Umweltschutz sowie Gesundheit von
der EU vorgegeben worden, auch Cross Compliance genannt. Darüber hinaus müssen
landwirtschaftliche Flächen in einem 'guten Zustand' erhalten werden. Der
Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Gerd Sonnleitner,
befürchtet aus den bisherigen Verhandlungen zur nationalen Umsetzung, dass diese
Cross Compliance-Bestimmungen und die Kriterien zum 'guten Zustand' im
nationalen Alleingang jetzt als Deckmantel für eine Verschärfung der guten
fachlichen Praxis durch die Hintertür missbraucht werden.

In einem Brief an Bundeslandwirtschaftsministerin Renate Künast und
Bundesumweltminister Jürgen Trittin appellierte Sonnleitner deshalb, Cross
Compliance nicht über die EU-Vorgaben hinaus zu verschärfen, sondern einfache
und praktikable Regelungen zu finden, die zu keiner weiteren
Wettbewerbsbenachteiligung der deutschen Bauern innerhalb der EU führt. So hält
es Sonnleitner nicht für gerechtfertigt, dass die Anforderungen an den 'guten
Zustand' der Flächen höher gesetzt werden als es für die gute fachliche Praxis
bei einer Mindestbewirtschaftung erforderlich ist.

Die EU-Verordnung fordere, so Sonnleitner, dass sich diese landwirtschaftlichen
Regelungen insbesondere auf diejenigen Flächen beziehen, die künftig nicht mehr
für die Erzeugung genutzt werden. Die EU habe damit der Sorge entgegentreten
wollen, dass bei entkoppelten Direktzahlungen die Kulturlandschaft insbesondere
in Grenzertragsregionen und Mittelgebirgen verwahrlosen würde. Anstatt jedoch
Mindestanforderungen für die Instandhaltung von landwirtschaftlichen Nutzflächen
zu definieren, versuche die Bundesregierung offenbar die Extensivierung der
gesamten Landwirtschaft voranzutreiben, fürchtet Sonnleitner. Statt dessen
könnten mit Agrarumweltprogrammen der Bundesländer weitergehende Anforderungen
an die Bewirtschaftung auf freiwilliger Basis realisiert werden. Dies betreffe
etwa die Gestaltung der Fruchtfolge, die Winterbegrünung bis hin zur Forderung
einiger Verbände nach Einführung von Obergrenzen des Viehbesatzes.

Sonnleitner warnte Künast und Trittin vor Vertrauensverlust der Politik und
Einkommenseinschnitten bei den Landwirten, wenn bisherige Leistungen im Rahmen
von Agrarumweltprogrammen nunmehr als Basiskriterium für die Betriebsprämie
festgelegt würden. Schließlich dürften nach EU-Recht gesetzliche Standards nicht
mehr zusätzlich gefördert werden. So bestände auch die Gefahr, dass große Teile
der bestehenden Grünlandförderung in den Bundesländern durch eine zu enge
nationale Umsetzung der Regelung zum Erhalt des Dauergrünlandes wegbrechen
würden. Dies lehne der Berufsstand ab, da die ohnehin wirtschaftlich
angeschlagenen Milchvieh- und Rinderhalter auf Grünlandstandorten massiv bedroht
wären. Nach Einschätzung des DBV stehen Agrarumweltmaßnahmen in einer
Größenordnung von bis zu 500 Millionen Euro auf dem Spiel.

Links zum Thema Verbände.

 


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