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@grar.de Aktuell - 19.02.2004

BBV zum Agrarreform-Gesetzentwurf


München (agrar.de) - Die Fachausschüsse im Bayerischen Bauernverband
(BBV) haben sich vergangenen Mittwoch mit dem aktuellen Stand der
politischen Beratungen zur Umsetzung der EU-Agrarreform auseinandergesetzt und
eine gemeinsame Stellungnahme erarbeitet.

Die Weichen müssten jetzt in die richtige Richtung gestellt werden, betonten die
Mitglieder der Ausschüsse für Agrarpolitik, tierische Veredelung, pflanzliche
Erzeugung und Sonderkulturen sowie des Zentralverbands der Milcherzeuger Bayern.
Sie forderten grundsätzliche und deutliche Korrekturen des Gesetzentwurfs, der
Ende Januar im Bundeskabinett verabschiedet wurde. In den Landesfachausschüssen
des Bayerischen Bauernverbandes beraten landwirtschaftliche Praktiker aktuelle
Fragen aus den jeweiligen Produktionsbereichen.

Keinen Sonderweg bei der Entkoppelung

Mit dem im Gesetzentwurf vorgesehenen Entkopplungsmodell, dem sogenannten
Flexi-Kombi-Gleitmodell, würden wirtschaftende Betriebe geschwächt,
Investitionen entwertet sowie deutsche und bayerische Bauernfamilien im
europäischen Wettbewerb massiv benachteiligt. Außerdem würde sich Deutschland
damit für ein extrem kompliziertes und bürokratisches System entscheiden.

Leitgedanke müsse sein, wirtschaftende Betriebe, wie zum Beispiel Milcherzeuger,
spezialisierter Rindfleischerzeuger oder Marktfruchtbaubetrieb, zu stärken und
Verwerfungen zu verhindern. Mit einer betriebsindividuellen Entkopplung kann
dies am besten umgesetzt werden. Die Mitglieder der Ausschüsse betonten, dass
Deutschland keinen Sonderweg bei der Entkoppelung einschlagen dürfe, der
Verzerrungen gegenüber wichtigen Wettbewerberländern (z.B. Frankreich, Irland,
Österreich, Niederlande) zur Folge hätte.

Modulation einkommenswirksam einsetzen

Die Mittel aus der Modulation (inkl. Kofinanzierungsmittel), die ab 2005 EU-weit
verpflichtend ist, mussten für Milchviehbetriebe, unter besonderer
Berücksichtigung des Grünlands eingesetzt werden. Auch die Färsenhalter gelte
es, auf diese Weise zu stärken.

Um die Modulationsmittel auch tatsächlich einkommenswirksam wirtschaftenden
Betrieben an die Hand geben zu können, müssten die bestehenden
EU-Rechtsgrundlagen verbessert werden. Hier seien die Bundesländer und die
Bundesregierung gefordert, derartige Verbesserungen auf den Weg zu bringen. Die
Landesfachausschüsse appellierten auch an die bayerischen Abgeordneten im
Europäischen Parlament, sich dafür einzusetzen.

Cross Compliance

Cross Compliance darf weder bestehende wichtige Programme (KULAP,
Ausgleichszulage, Vertragsnaturschutzprogramm) noch die Wettbewerbsfähigkeit der
bayerischen und deutschen Bauern gefährden.

Dies bedeute keine nationalen Sonderwege und Verschärfungen. Insbesondere bei
der Ausgestaltung der Kriterien für den 'guten landwirtschaftlichen und
ökologischen Zustand' sei der Blick über die Grenzen unerlässlich, um
vergleichbare Bedingungen innerhalb der EU sicherzustellen. Das bestehende
landwirtschaftliche Fachrecht müsse die Grundlage für Cross Compliance sein.

Auch die EU-Kommission sei gefordert, ihren Beitrag zu leisten, indem sie für
faire Rahmenbedingungen innerhalb der EU sorgt und - wie mehrfach im letzten
Jahr angekündigt - eine einheitliche Kriterienliste für die 18 EU-Verordnungen
bei Cross Compliance ausarbeitet.

Eine ganz wesentliche Forderung war außerdem, dass die Kontrollen für Cross
Compliance auf das notwendige und sinnvolle Maß begrenzt werden. Deshalb seien
auch Kontrollen von Molkereien, Schlachthöfen sowie Kontrollen im Rahmen von
Qualitätssicherungsprogrammen mit einzubeziehen. Im Sinne dieses Auftrags der
Fachausschüsse wird der Bauernverband sich weiterhin intensiv einsetzen.

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