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@grar.de Aktuell - 18.02.2004

DBV: Richtungsweisendes dänisches Gentechnik-Gesetz

Verband: Gangbarer Weg auch für Deutschland


Berlin (agrar.de) - Der Gesetzentwurf zur Regelung des Neben- und Miteinanders
von Landwirtschaft mit und ohne Verwendung von gentechnisch veränderten
Pflanzen, der morgen ins dänische Parlament eingebracht wird, weist nach Ansicht
des Deutschen Bauernverbandes (DBV) einen auch für Deutschland
gangbaren Weg.

Anders als in Deutschland basiere der dänische Gesetzentwurf auf
wissenschaftlichen und praktischen Erkenntnissen, die im jetzigen Gesetz zu
praktikablen Regelungen geführt hätten. Während durch das deutsche Gesetz die
Koexistenz bei Grüner Gentechnik de facto verhindert werde, setze der dänische
Gesetzentwurf auf eine hohe Verantwortlichkeit der Anbauer gentechnisch
veränderter Pflanzen und auf nachbarschaftlichen Dialog. So müsse ein dänischer
Landwirt, der gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen wolle, seine Nachbarn
fragen, ob sie planen, Pflanzen der gleichen Art ohne Gentechnik anzubauen.
Gentechnisch veränderte Pflanzen dürften nicht angebaut werden, wenn die
erforderlichen Mindestabstände nicht eingehalten würden. Um eine lückenlose
Kontrolle zu ermöglichen, sind weiterhin die Saatgutfirmen zur Information über
den Verkauf und die jeweiligen Landwirte zur Information über die Aussaat an das
dänische Pflanzendirektorat verpflichtet.

Im Gegensatz zur vorgesehenen deutschen Haftungsregelung, die nach Ansicht des
DBV entscheidend dafür ist, dass den Landwirten vom Anbau gentechnisch
veränderter Pflanzen abgeraten werden müsse, sehe das dänische Gesetz eine
Haftung nur dann vor, wenn gegen geltende Regeln verstoßen wird. Außerdem richte
das dänische Modell ein Entschädigungssystem für Vermarktungsschäden ein. Danach
werden notwendige Tests zunächst vom Staat bezahlt und Vermarktungsausfälle
durch Gentechnik-Verunreinigungen durch das Pflanzendirektorat entschädigt.
Schadensersatzpflichtig sind Gentechnik-Anbauer nur dann, wenn sie
Anbauregelungen verletzt haben.

Zur Finanzierung des Koexistenz-Entschädigungsfonds wird in Dänemark eine Abgabe
je Hektar, der mit gentechnisch veränderten Pflanzen bebaut wird, diskutiert.
Auch der DBV schlägt vor, eine Fondslösung für Haftungslücken bei Einhaltung
aller Anbauregelungen in Betracht zu ziehen. Dieser Fonds sollte von den
Herstellern und den Inverkehrbringern von gentechnisch veränderten Pflanzen
gemeinsam mit staatlicher Beteiligung finanziert werden.

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