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@grar.de Aktuell - 18.02.2004

BBV: Neue EU-Vorschriften zur Kennzeichnung von Schafen und Ziegen schießen über das Ziel hinaus


München (agrar.de) - Gegen die umfangreichen Vorschriften zur Kennzeichnung und
Erfassung von Schafen und Ziegen, die der Agrarministerrat der Europäischen
Gemeinschaft noch im Dezember 2003 beschlossenen hat, hat der Bayerische
Bauernverband (BBV) Protest erhoben. Es sei zwar im Vorfeld gelungen,
eine Ausnahme für Schlachtschafe bis zu 12 Monaten zu erreichen. Dennoch seien
die Vorschriften für die meisten Schafhalter unpraktikabel und unzumutbar. Der
Verband hat deshalb Staatsminister Eberhard Sinner, zuständig für
Europaangelegenheiten und regionale Beziehungen, gebeten, erneut wie schon als
Minister für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz, sich für eine
Verschlankung der Kennzeichnungsvorschriften einzusetzen. Auch hat er sich an
Europaabgeordneten Martin Kastler gewandt.

Der Aufwand für Kennzeichnung, Dokumentation und Verwaltung stünde in keinem
Verhältnis zu den bescheidenen Einkünften aus der Schafhaltung. Das gelte sowohl
bei der Haltung großer Herden wie im Nebenerwerb zur Verwertung von
Restgrünland. Die Schafhalter müssten sich in erster Linie um die Betreuung und
Versorgung der Tiere als auch um die Vermarktung kümmern. Würden sie zusätzlich
und unangemessen lange Zeit an Schreibtisch und Computer gebunden, gehe das auf
Kosten der Betreuung der Tiere. Das stünde im Gegensatz zum
Tierschutzverständnis der Schafhalter. Ihnen würde Spaß und Freude an den Tieren
verdorben. Vor allem koste die einzeltierbezogene Kennzeichnung und
Registrierung auch Geld, das in der Schafhaltung nicht zu verdienen ist.

Wenn die EU-Kommission meint, aus dem das Maul- und Klauenseuchengeschehen des
Jahres 2001 entsprechende Schlussfolgerungen für die Kennzeichnung,
Registrierung und Dokumentation von Tieren und deren Bewegungen ziehen zu
müssen, schieße sie geradezu mit Kanonen auf Spatzen. Zunächst stelle sich doch
die Frage, ob die schon bestehenden Vorschriften nicht auch ausreichten und ob
deren Einhaltung kontrolliert wird. Wenn dem nicht so ist, wären die neuen
Vorschriften genauso wenig wert wie die alten, nur dass der Aufwand für die
Tierhalter höher wäre, so der Verband. Dem Berichterstatter im Europäischen
Parlament, Gordon J. Adam, der der Kommission vorgeworfen hat, die Schafe
loszuwerden sei auch ein Weg, um Tierseuchen einzudämmen, pflichtet der Verband
bei.

Der Bauernverband stellt weiter die Frage, wozu das alles in Deutschland
notwendig ist, da der Selbstversorgungsgrad weit unter 100 Prozent liegt und
Verbringungen in andere Mitgliedstaaten kaum eine Rolle spielten. Die
Schafhalter würden auf den Märkten mit den Billigimporten aus Neuseeland
konkurrieren.

Weiter fragte der Verband, wie es sachlich zu begründen ist, dass die Regelungen
in Mitgliedstaaten mit mehr als 600.000 Schafen und 160.000 Ziegen gelten, in
den anderen nicht. Die Bereitschaft, die Vorschriften umzusetzen sei nicht sehr
groß, wenn Bürokratie und Kosten erhöht und gleichzeitig die Direktzahlungen im
Zuge der Agrarreform gekürzt werden. Vor allem müsse bezweifelt werden, dass die
Vorschriften in den südlichen Mitgliedstaaten umsetzbar sind. Es wäre nicht
verwunderlich, so der Verband, wenn die Schafhalter Geschwindigkeit und
Genauigkeit der Umsetzung dort kritisch beobachten und sich anpassen würden.

Es gelte die Kommission von ihren überzogenen Vorstellungen der
Tieridentifizierung abzubringen und auf das Maß des Notwendigen, Machbaren und
Bezahlbaren zu reduzieren.

Links zum Thema Verbände.

 


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