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@grar.de Aktuell - 17.02.2004

BLHV: Schweizer Landnahme durch Importzoll stoppen


Freiburg (agrar.de) - Die ausufernden Fälle von Landkauf und Landpacht durch
Schweizer Landwirte müssen rasch durch neue Zollbestimmungen der Schweiz
gestoppt werden. Das fordert der Präsident des Badischen Landwirtschaftlichen
Hauptverbandes (BLHV), Werner Räpple, nach Beratungen im Vorstand des
Berufsstandes.

Räpple begrüßte eine vom Land Baden-Württemberg am 13. Februar eingebrachte
Bundesratsinitiative. Mit ihr wird die Bundesregierung zu Verhandlungen für eine
Nachbesserung des seit Juni 2002 ratifizierten Freizügigkeitsabkommens zwischen
der EU und der Alpenrepublik aufgefordert. Angesichts existenzgefährdender Kauf-
und Pachtfälle durch Schweizer Landwirte am Oberrhein dürfe allerdings das
Ergebnis langwieriger bilateraler Verhandlungen nicht abgewartet werden. Deshalb
seien sowohl die deutsche wie auch die schweizerische Bundesregierung
aufgefordert, möglichst rasch wirksame Initiativen zur Lösung des Grenzproblems
zu ergreifen.

Der BLHV-Präsident wies darauf hin, dass sich seit Inkrafttreten des
Freizügigkeitsabkommens die Kauf- und Pachtfälle landwirtschaftlicher
Grundstücke auf deutschem Hoheitsgebiet durch Schweizer Landwirte gegenüber
Vorjahren verdreifacht haben. Den Bauern im betroffenen Grenzgebiet zur Schweiz
werde damit jegliche Entwicklungschance genommen. Schweizerische Berufskollegen
könnten durch dreifach höhere Erzeugerpreise für Agrarprodukte in der Schweiz
Kauf- und Pachtpreise bieten, zu denen Bauern hierzulande nicht mithalten
könnten.

Der BLHV fordere, dass die Schweizer Regierung auf die von ihren Landwirten auf
deutschem Hoheitsgebiet erzeugten Agrarprodukte Zölle erheben. Der Zollsatz
müsse so bemessen sein, dass Wettbewerbsgleichheit mit den Grenzbauern in Baden
geschaffen wird. Die zollrechtlichen Regelungen müssen auf die seit
Inkrafttreten des Freizügigkeitsgesetzes im Juni 2002 neu erworbenen und neu
gepachteten Flächen angewandt werden, fordert der BLHV.

Zur wirksamen Überwachung dieser zollrechtlichen Regelungen sei notwendig, dass
Schweizer Landwirte bei der Einfuhr ihrer Ernteerzeugnisse im voraus festgelegte
Zollstellen passieren, so Präsident Werner Räpple. Alle bilateralen Kontakte von
Politik und Berufsstand müssten auch weiterhin intensiv genutzt werden, um zu
einem raschen Ende der für deutsche Grenzbauern existenzgefährdenden
Landanpachtung und Landkäufe durch Schweizer Berufskollegen zu kommen.

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