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@grar.de Aktuell - 12.02.2004

Schlachthofbetreiber wegen Einschleusung ausländischer Arbeiter vor Gericht


Damme (agrar.de) - Am 8. Juni 2004 begann das Verfahren gegen einen Versmolder
Kaufmann und zwei Geschäftsführer eines Schlachthofs in Essen/Oldenburg wegen
des Einschleusens von ausländischen Arbeitskräften. Wie die
Interessengemeinschaft der Schweinehalter Nord-Westdeutschland (ISN)
berichtet hatte das Oldenburger Landgericht zu diesem Zeitpunkt ein konkretes
Strafangebot gemacht, das die drei Angeklagten abgelehnt haben.

Die Beschuldigten sollen mehr als 1.000 rumänische Arbeiter illegal beschäftigt
haben. Die Staatsanwaltschaft bezifferte den Schaden für die
Sozialversicherungsträger auf 5,9 Mio. Euro. Als Vermittler und Verleiher der
Billig-Arbeitskräfte soll der Kaufmann fungiert haben. Er sitzt bereits seit
mehr als sieben Monaten in Untersuchungshaft.

Die beiden Mitangeklagten Geschäftsführer hätten als Gesellschafter des
Schlachthofes die angebotenen Billig-Arbeitskräfte aus grobem Eigennutz
bereitwillig für sich arbeiten lassen, so die Anklage. Den
Sozialversicherungsträgern gegenüber seien alle illegal beschäftigten Ausländer
verschwiegen worden.

Die Staatsanwaltschaft legt den Tatzeitraum von 1999 bis Dezember 2003 fest. Der
Versmolder Kaufmann trat in dieser Zeit als Generalbevollmächtigter von
rumänischen Firmen auf, die Arbeiter im Rahmen von so genannten Werkverträgen in
Deutschland beschäftigen.

Werden die Ausländer auf Grundlage dieser Werksverträge eingesetzt, entstehen
den deutschen Firmen, die diese Arbeitskräfte beschäftigen, außer dem
vereinbarten Lohn keine Kosten. In den Werksverträgen sind die Arbeiten, die die
Arbeitskräfte verrichten dürfen, detailliert beschrieben.

Die Kammer hatte den Angeklagten bereits am 8. Juni 2004 ein konkretes
Strafangebot unterbreitet: Bei einem Geständnis könnte der Kaufmann mit einer
Freiheitsstrafe von drei ein halb Jahren und einer Geldstrafe von ca. 300.000
Euro rechnen. Einer der beiden Schlachthof-Geschäftsführer könnte mit einer
zweijährigen Bewährungsstrafe und mit einer Geldstrafe von ca. 600.000 Euro
rechnen. Gegen den anderen Geschäftsführer würden zwei Bewährungsstrafen sowie
eine Geldstrafe von rund 550.000 Euro.

Als Anreiz hatten die Richter den Angeklagten in Aussicht gestellt, alle
weiteren Ermittlungsverfahren, die noch gegen sie anhängig seien, einzustellen,
falls sie das Angebot annehmen würden.

Hätten die Angeklagten das Angebot angenommen und damit ihre Schuld
eingestanden, hätten die Sozialversicherungsträger von den Angeklagten die 5,9
Mio. Euro geschuldete Sozialversicherungsbeiträge eingefordert. Der Versmolder
Kaufmann hätte überdies noch ein Steuerschuld in Millionenhöhe zu begleichen.

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