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@grar.de Aktuell - 12.02.2004

CDU/CSU: Prüfverfahren für Stalleinrichtungen einführen, ohne Bürokratie aufzublähen


Berlin (agrar.de) - Zu den Eckpunkten der 'Allianz für Tiere in der
Landwirtschaft' für die Etablierung eines bundeseinheitlichen Prüf- und
Zulassungsverfahrens von Aufstellungssystemen und Stalleinrichtungen erklärt der
Tierschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser:

'Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte bei der Änderung des Tierschutzgesetzes im
Jahre 1998 der Einführung freiwilliger Bewertungsverfahren nach amtlichen
Kriterien von serienmäßig hergestellten Aufstellungssystemen und
Stalleinrichtungen zum Halten landwirtschaftlicher Nutztiere zugestimmt. Diese
Initiative ist im Rahmen der Gebrauchswertprüfung der Deutschen
Landwirtschaftsgesellschaft (DLG) in die Praxis umgesetzt worden, denn in den
Prüfberichten der DLG werden seither die Anforderungen an die Tiergerechtheit
vorrangig bewertet.

Mit der Novellierung des Tierschutzgesetzes 2001 ist das Bundesministerium für
Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft ermächtigt, ein
Zulassungsverfahren für Stall- und Schlachteinrichtungen festzuschreiben. Ende
2003 hat Niedersachsen gemeinsam mit Mecklenburg-Vorpommern im Bundesrat den
Antrag gestellt, ein Prüfverfahren für die Haltung von Legehennen einzuführen.

Als Tierschutzbeauftragter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion trete ich dafür ein,
das Instrument der obligatorischen wissenschaftlichen Prüfung für die
Weiterentwicklung des Tierschutzes in Deutschland zu nutzen.

Eine Bewertungskommission für Tierhaltungssysteme sollte auf europäischer und
nationaler Ebene berufen werden. Deutschland darf aber bei der Prüfung von
Tierhaltungssystemen nicht, wie bei den bisherigen Entscheidungen in der
Landwirtschaft, eine Sonderrolle einnehmen. Mit einer damit verbundenen
Abwanderung der Tierhaltung aus Deutschland ist dem Tierschutz nicht gedient.
Die Bewertungskommission sollte mit Wissenschaftlern wie Ethologen
(Tierverhaltungsforscher), Tiermedizinern, Tierhaltern, Ingenieuren und
Vertretern von Tierschutzorganisationen angemessen besetzt sein.

Für die Landwirtschaft und die Hersteller von Tierhaltungssystemen dürfen jedoch
keine zusätzlichen Belastungen entstehen, da sonst die landwirtschaftliche
Tierhaltung noch mehr aus Deutschland vertrieben würde. Auch serienmäßig
produzierte Einrichtungen für Haus- und Freizeittiere sollten in die Prüfung
aufgenommen werden.

Es darf jedoch keine weitere Verordnungsebene geschaffen werden, die die ohnehin
schon ausufernde Bürokratie noch weiter aufbläht.

Die Bewertungsergebnisse sollen der Politik als Grundlage zur Entscheidungs- und
Konsensfindung im Bereich Tierhaltung in der Gesellschaft dienen. Mit der
Verleihung eines Prüfsiegels, beispielsweise eines 'Grünen Engels für
Tierhaltungssysteme', können tiergerechte Haltungssysteme für Verbraucher
erkennbar werden. Hersteller können mit dem Siegel werben und erzielen dadurch
Wettbewerbsvorteile.

Das neue Prüfverfahren soll zunächst nur für neue Stalleinrichtungen angewandt
werden, bei alten Stalleinrichtungen nur in dem Fall des Ersatzes durch eine
Neuanlage. Hier bin ich mit der 'Allianz für Tiere in der Landwirtschaft' einig,
die erfreulicherweise die wirtschaftliche Tragbarkeit eines Prüfverfahrens mit
berücksichtigt.

Über die konkrete Organisation des Prüfverfahrens wird man sich noch im
Einzelnen unterhalten müssen, die auf dem Tisch liegenden Vorschläge sind eine
gute Diskussionsgrundlage.

Sehr wichtig ist für mich die Öffentlichkeitsbeteiligung. Wir müssen immer
häufiger feststellen, dass in der Bevölkerung aufgrund von Nicht- bzw.
Fehlinformationen völlig falsche Vorstellungen über die Tierhaltung in der
Landwirtschaft bestehen. Das Prüfverfahren bietet eine gute Voraussetzung, hier
mehr Akzeptanz zu erreichen.'

Links zum Thema Stallbau und -einrichtung
Links zum Thema Agrarpolitik.

 


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