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@grar.de Aktuell - 12.02.2004

DBV: Rückverfolgbarkeit im Ackerbau sicherstellen

Bauernverband hat Basisdokumentation entwickelt


Berlin (agrar.de) - Der Deutsche Bauernverband (DBV) weist darauf hin,
dass ab 01. Januar 2005 in der EU alle Unternehmer der Lebensmittel- und
Futtermittelkette ihre jeweiligen Lieferanten und Abnehmer lückenlos
dokumentieren müssen, um die Rückverfolgbarkeit sicherzustellen. Neben dieser
neuen EU-Verordnung fordert aber auch das Produkthaftungsgesetz eine exakte
Dokumentation, so dass sich Landwirte bei einem Schaden entlasten können,
wodurch die Rechtssicherheit erheblich verbessert wird.

Deshalb hat der DBV für Ackerbauern ein Basisdokumentationssystem entwickelt,
das auf einfache Weise ohne unnötigen bürokratischen Aufwand den gesetzlichen
Ansprüchen Genüge leistet. Mit dem dreistufigen Dokumentationssystem ohne teure
Zertifizierung können damit die Basisqualitätsansprüche abgedeckt werden.
Grundlage sind die Anforderungen der guten landwirtschaftlichen Praxis.
Zentrales Anliegen bei dem Konzept ist es nicht, die formalen Vorgaben der
Dokumentation vorzugeben, wie dies häufig von Softwarehäusern anvisiert wird,
sondern einen Grundrahmen der notwendigen Angaben darzulegen, wobei die
Umsetzung im einfachen Fall auf einem einfachen Papierbogen möglich ist. Dies
kommt dem Anliegen vieler Landwirte entgegen.

Im Einzelnen besteht das System aus einer Schlagdokumentation ähnlich wie eine
Ackerschlagkartei. Es werden nur die Punkte dargelegt, die sich aus dem
Gesetzesanspruch ableiten lassen. Landwirte, die am entsprechenden
Regionalprogramm und an Qualitätssystemen teilnehmen, können den jeweiligen
Mehrbedarf bei der Dokumentation entsprechend auf das System aufsatteln, so dass
ein flexibles Instrument für alle Ansprüche geschaffen wird. Für Produkte, die
ein Landwirt auf seinem Betrieb lagert, wie zum Beispiel Getreide oder
Kartoffeln, wird eine entsprechende Lagerdokumentation eingerichtet. Hierdurch
kann der Landwirt den Nachweis führen, welche Maßnahmen er zur Sicherung der
Produktqualität in der Lagerung ergriffen hat. Entsprechend sollten Landwirte
bei eigenen Transporten aus dem eigenen Lager eine Transportdokumentation
durchführen.

Diese dritte Stufe der Dokumentation erübrigt sich häufig, weil viele Abnehmer
dies bereits auf den entsprechenden Lieferscheinen durchführen, den es
aufzubewahren gilt. Bei Transport durch einen beauftragten Dritten muss dieser
die Transportdokumentation sicherstellen. Der Dokumentation der
Lieferscheinnummern und die Ablage der Lieferscheine kommt eine zentrale
Bedeutung zu, damit die Rückverfolgbarkeit sichergestellt ist.

Links zum Thema Lebensmittelqualität und -kontrolle,
Links zum Thema Verbände.

 


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