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@grar.de Aktuell - 11.02.2004

DBV zum Gentechnik-Gesetz: Haftungsregelung für Landwirte völlig inakzeptabel


Berlin (agrar.de) - Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss zum 'Gesetz zur
Neuordnung des Gentechnikrechts' wird jegliche Koexistenz von Landwirtschaft mit
und ohne Gentechnik verhindert. Darauf verwies der Deutsche Bauernverband
(DBV), nachdem der Gesetzentwurf trotz fundierter Kritik in einer zuvor
erfolgten Anhörung des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft (BMVEL) heute unverändert im Bundeskabinett verabschiedet wurde.
Nur wenn es gelinge, das konfliktfreie Neben- und Miteinander von
konventionellem Ackerbau ohne Gentechnik, konventionellem Anbau unter Einsatz
genetisch veränderter Pflanzen und ökologischem Anbau ohne Verwendung von
Gentechnik sicherzustellen, könne auch die Wahlfreiheit für Verbraucher und
Erzeuger gewährleistet werden. Umso wichtiger ist es nach Ansicht des DBV, dass
die dringend notwendigen Anbauregelungen zur Koexistenz auf der Grundlage
wissenschaftlicher und praktischer Forschung definiert würden. Diese Grundlagen
seien aber bislang nicht in einem gezielten Erprobungsanbau unter Einbeziehung
aller betroffenen Kreise ermittelt worden, kritisierte der DBV. Daher sei es
dringend erforderlich, dass im parlamentarischen Verfahren vorgesehen werde, die
Regelungen neuen Erkenntnissen anzupassen.

Völlig inakzeptabel sei auch die im Gesetz weiterhin vorgesehene
verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung der Landwirte, die genetisch
veränderte Pflanzen anbauen. Damit sind Landwirte unabhängig von der Einhaltung
aller Anforderungen der guten fachlichen Praxis für eventuelle Einträge durch
genetisch veränderte Pflanzen auf benachbarte Ackerschläge
schadensersatzpflichtig. Der DBV könne daher keinem Landwirt zum Anbau genetisch
veränderter Pflanzen raten. Vor diesem Hintergrund haben Landwirte in
Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Bayern gentechnikfreie Anbauzonen auf
freiwilliger Basis eingerichtet, Landwirte in weiteren Bundesländern diskutieren
ebenfalls darüber. Diese Initiativen werden vom DBV unterstützt. Aufgrund der
unzureichenden Koexistenz- und Haftungsregelungen des Entwurfs des
Gentechnikgesetzes rate der DBV Landwirten, an einem Versuchsanbau von Saat- und
Pflanzgutfirmen nur teilzunehmen, wenn eine vom DBV erarbeitete Erklärung zur
Haftungsfreistellung zugunsten der Landwirte unterschrieben werde.

Bestätigt sieht sich der DBV in seiner Haltung zur Haftungsfrage durch die
Versicherungswirtschaft, die erklärt habe, die durch eine
verschuldensunabhängige Haftung entstehenden Risiken nicht zu versichern. Nach
Vorstellungen des DBV können Haftungslücken bei Einhaltung der guten fachlichen
Praxis durch eine Fondslösung geschlossen werden. Ein derartiger Fonds sollte
von den Herstellern und den Inverkehrbringern von genetisch veränderten Pflanzen
gemeinsam mit einer staatlichen Beteiligung finanziert werden.

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