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@grar.de Aktuell - 05.02.2004

Künast ruft zu besonderer Sorgfalt gegen Einschleppung der Geflügelpest auf


Berlin (agrar.de) - Bundesverbraucherministerin Renate Künast hat alle, die mit
der Erzeugung von Geflügel zu tun haben sowie die Verbraucherinnen und
Verbraucher zu besonderer Sorgfalt aufgerufen, um eine Einschleppung der
Geflügelpest nach Deutschland zu verhindern.

'Es ist Sorgfalt geboten, ungeachtet des EU-Einfuhrverbotes für Geflügel, Vögel
und Geflügelerzeugnisse aus den von der Geflügelpest betroffenen asiatischen
Ländern. Ich bitte eindringlich alle Beteiligten, insbesondere die
Geflügelhalter, daran mitzuwirken, die Bestände genau zu beobachten und bei
Anzeichen für das Vorliegen des Verdachts der Geflügelpest dies sofort den
zuständigen Behörden mitzuteilen', so die Ministerin. Die Erfahrungen während
des europäischen Geflügelpestgeschehens im vergangenen Jahr, als in den
Niederlanden und in Belgien rund 30 Millionen Tiere getötet werden mussten,
hätten die Notwendigkeit einer guten Zusammenarbeit zwischen der Wirtschaft, den
Ländern und dem Bund deutlich vor Augen geführt. Diese gute Zusammenarbeit habe
sich bereits im vergangenen Jahr bewährt und sei auch weiterhin unabdingbar, um
eine Einschleppung der Seuche nach Deutschland zu verhindern bzw. diese im
schlimmsten Fall umgehend zu bekämpfen.

Zur Zeit bereite die Bundesregierung eine Eilverordnung vor, nach der die
Tierhalter gehäufte Verluste, erhebliche Veränderungen der Legeleistung oder der
Gewichtszunahme der zuständigen Behörde anzuzeigen haben, da dies bereits erste
Hinweise auf Verdacht der Geflügelpest sein könnten, so Künast.

Nach den bisherigen Entscheidungen der EU-Kommission sind sowohl kommerzielle
als auch private Einfuhren von Vögeln jeder Art aus Kambodscha, Indonesien,
Japan, Laos, Pakistan, China einschließlich HongKong, Südkorea, Thailand,
Vietnam untersagt. Das Einfuhrverbot gilt auch für Geflügelerzeugnisse wie
Geflügelfleisch, Brut- und Konsumeier, Rohmaterial, unbehandelte Futtermittel
mit Geflügelanteilen, nicht behandelte Jagdtrophäen und unbehandelte Federn
aller Vögel. Die Schutzmaßnahmen gelten vorerst bis zum 15.08.2004.

Das Importverbot, das als Schutz vor der Einschleppung des aggressiven Virus
diene, gelte auch für privat mitgeführte Waren, so Künast. 'Reisende in die
betroffenen Länder sind zudem dringend aufgefordert, die entsprechenden
Schutzmaßnahmen zu berücksichtigen, insbesondere den Kontakt zu Geflügel,
geflügelhaltenden Betrieben und Vogel- bzw. Geflügelmärkten in diesen Ländern zu
unterlassen'.

Aktuelle Informationen zur Geflügelpest (BMVEL)

Links zum Thema Geflügel,
Links zum Thema Landwirtschaft international.

 


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