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@grar.de Aktuell - 03.02.2004

BDP lehnt BMVEL-Gentechnikgesetz-Entwurf ab


Berlin (agrar.de) - Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP)
hat in der gestrigen Anhörung im Bundesministerium für Verbraucherschutz,
Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) nochmals deutlich gemacht, dass der vom
Ministerium vorgelegte Entwurf zur Novellierung des Gentechnikgesetzes nicht
akzeptabel ist. Da weiterhin an der einseitigen Bevorzugung der GVO-freien
Produktions- und Vertriebsform festgehalten wird und die Haftungsregelung
ausschließlich bei den Nutzern der Gentechnologie bleibt, müsse der nun
vorgelegte Gesetzesentwurf als die Gentechnik be- oder sogar verhindernd
bezeichnet werden.

Nach langem Zögern und erst über ein Jahr nach Ablauf der Frist zur Umsetzung
der EU-Freisetzungsrichtlinie hat das BMVEL Mitte Januar den Gesetzentwurf zur
Neuordnung des Gentechnikrechts vorgelegt. 'Nachdem bereits im Sommer des
vergangenen Jahres von Brüssel die Verordnung über gentechnisch verän-derte
Lebens- und Futtermittel sowie zur Kennzeichnung und Rückverfolgbar-keit
erlassen worden und damit die letzten Hürden zur Aufhebung des de-facto-
Moratoriums gentechnisch veränderter Sorten gefallen war, war nun auch
Mini-sterin Künast unter Zugzwang geraten', beschreibt Dr. Ferdinand Schmitz,
Geschäftsführer des Bundesverbandes, die Ausgangssituation. Jede weitere
Verzögerung der Novellierung des Gentechnikgesetzes hätte sich auch mit dem von
der Bundesregierung für 2004 ausgerufenen 'Jahr der Innovation' nicht
vereinbaren lassen.

Wenngleich auch zu begrüßen sei, dass die Bundesregierung nun handele, überzeuge
der vorgelegte Gesetzentwurf nicht. Er ist - trotz einiger zunächst
angekündigter Vorhaben wie beispielsweise der Streichung des Förderziels -
durchgängig von dem Ziel geprägt, die Gentechnik als im hohen Maße
risikobefangenes Unternehmen darzustellen. Der Gesetzentwurf bevorzugt sämtliche
GVO-freien Produktionen und Vertriebsformen einseitig. 'Insbesondere die
einseitige Belastung der Nutzer der Gentechnologie ist - auch nach Auffassung
des Rechtsgutachten von Prof. Herdegen, Universität Bonn - verfassungs- und
ge-meinschaftsrechtlich unzulässig', erklärte Dr. Schmitz weiter.
Diese unausgewogenen Haftungsregeln haben abschreckende Wirkung, gefährden die
Innovation in der Landwirtschaft und widersprechen dem erklärten Ziel des
Gesetzentwurfes, auch die gleichberechtigte Nutzung der Gentechnik zu schützen.
'Dies würde auch dem Grundgedanken der Koexistenz widersprechen', so der
BDP-Geschäftsführer.

Der Gesetzentwurf enthält darüber hinaus eine Fülle von Verschärfungen gegenüber
dem geltenden Recht, die durch die Freisetzungsrichtlinie weder zwingend
vorgeschrieben noch in der Sache sinnvoll sind. Während sich die Europäische
Kommission in ihren Leitlinien zur Koexistenz ausdrücklich für die
Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse ausgesprochen hat, plant Ministerin
Künast nun, die gute fachliche Praxis bis ins kleinste Detail in einer
Verordnung festzulegen. 'Der Landwirt sollte weiterhin in der Lage sein, als
Fachmann, basierend auf seinen Fachkenntnissen, die jeweils beste Maßnahme
wählen zu können. Eine starre gesetzliche Fixierung der guten fachlichen Praxis
widerspricht auch dem Ziel, stets die neusten und vor allem für den jeweiligen
Betrieb am besten geeignete Mittel auszuwählen.'

In der Expertenanhörung gab der BDP darüber hinaus zu bedenken, dass das
geplante Standortregister nach der Freisetzungsrichtlinie ausschließlich zum
Monitoring vorgesehen ist und nicht für die Regelung der Koexistenz. Die
Voraussetzungen zur Einsichtnahme in das Standortregister sind viel zu niedrig,
da sie allein auf Vermutungen beruhen. Der Schutz des GVO-Anbauers müsse
weiterhin gewährleistet sein.

Der BDP fordert die Bundesregierung nochmals auf, den geplanten Erprobungsanbau
von gentechnisch veränderten Pflanzen aktiv zu unterstützen, um die daraus
gewonnenen Erkenntnisse sowohl die Novellierung des Gentechnikgesetzes als auch
in Anbauempfehlungen für die praktische Landwirtschaft nutzen zu können. Diese
einmalige Chance dürfe jetzt nicht zerredet und behindert werden.

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Links zum Thema Verbände.

 


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