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@grar.de Aktuell - 02.02.2004

Deutscher Bauernverband fordert Koexistenz


Berlin (agrar.de) - Der Deutsche Bauernverband (DBV) kann bei der
derzeitig vorgesehenen Ausgestaltung der Haftung keinem Landwirt den Anbau von
gentechnisch veränderten Pflanzen empfehlen, zumal die Versicherungswirtschaft
bereits erklärt hat, dass sie Landwirte für Schadensersatz bei Einträgen von
gentechnisch veränderten Pflanzen auf benachbarten Flurstücken nicht versichern
will. Dies betonte der DBV auf der heutigen Anhörung zum Gesetz zur Neuordnung
des Gentechnikrechts im Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft (BMVEL).

Der DBV schlug dagegen eine spezifische verschuldensabhängige Haftung vor. Nur
wenn nachweislich gegen die Anforderungen der guten fachlichen Praxis
rechtswidrig verstoßen werde, solle eine unmittelbare Haftung des Landwirts, der
gentechnisch veränderte Pflanzen anbaut, bestehen. Sollte es trotz Einhalten
aller Anforderungen der guten fachlichen Praxis jedoch zu Einträgen in
benachbarte Äcker kommen und Schäden entstehen, müsse diese Haftungslücke
geschlossen werden. Dabei könne auch eine Fondslösung in Betracht gezogen
werden. Für die Finanzierung dieses Fonds käme nach Vorstellungen des
Bauernverbandes neben den Herstellern und Inverkehrbringern von gentechnisch
veränderten Pflanzen auch eine staatliche Mitfinanzierung in Frage.

Für den DBV ist die im Entwurf des Gentechnikgesetzes vorgesehene Haftung nicht
akzeptabel, da eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung für den Landwirt
eingeführt werden soll, der gentechnisch veränderte Pflanzen anbaut. Verschärft
wird diese verschuldensunabhängige Haftung noch durch die vom Gesetzgeber
vorgesehene gesamtschuldnerische Haftung. Denn damit wäre jeder Landwirt, der
die Gentechnik auf seinen Feldern nutzt, für eventuell auftretende Schäden
haftbar zu machen, auch wenn er sich gesetzeskonform verhalten und alle Auflagen
der guten fachlichen Praxis eingehalten habe.

In der Expertenanhörung hat der DBV erneut unterstrichen, dass die Frage der
Koexistenz der zentrale Aspekt in der Diskussion zur Grünen Gentechnik sei. Es
müsse gelingen, das konfliktfreie Neben- und Miteinander von konventionellem
Ackerbau ohne Gentechnik, konventionellem Anbau unter Einsatz genetisch
veränderter Pflanzen und ökologischem Anbau ohne Verwendung von Gentechnik zu
gewährleisten und damit die Wahlfreiheit von Erzeugern und Verbrauchern
sicherzustellen.

Leider wurde es in Deutschland versäumt, die wissenschaftliche und praktische
Forschungsgrundlage zu notwendigen Regelungen für die Koexistenz zu schaffen.
Der DBV plädierte dafür, diese Grundlagen in gezieltem Erprobungsanbau unter
Einbeziehung aller betroffenen Kreise zu ermitteln. Im Gesetzgebungsverfahren
muss somit vorgesehen werden, dass die erlassenen Rechtstexte neuen
Erkenntnissen umgehend angepasst werden.

Außerdem sei sicherzustellen, dass die geplanten Verordnungen zeitgleich zum
Gentechnikgesetz vorgelegt und erlassen würden sowie gleichzeitig in Kraft
träten. Die ausführliche Stellungnahme des DBV ist als Download zu dieser Datei
eingestellt.

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