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@grar.de Aktuell - 02.02.2004

IVA zur Gentechnik: Zukunftstechnologie nicht als Risikotechnologie stigmatisieren


Frankfurt (agrar.de) - 'Der Regierungsentwurf zum Gentechnikgesetz ist in der
vorgelegten Fassung für die Hersteller und Anwender von gentechnisch veränderten
Pflanzensorten nicht akzeptabel.' Darauf hat bei der heutigen (02. Februar)
Anhörung in Bonn Regina Fischer vom Industrieverband Agrar hingewiesen.
Für die Unternehmen der Pflanzenbiotechnologie mahnte sie eine 1:1-Umsetzung der
europäischen Freisetzungsrichtlinie an. Diese Richtlinie sichere bereits ein
außerordentlich hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt
und lege klare wissenschaftliche Bewertungsmaßstäbe fest.

Im Entwurf der Bundesregierung wird dagegen die Koexistenz von Anbauformen mit
und ohne Gentechnik in den Zweck des Gesetzes einbezogen. Fragen der Sicherheit
werden dadurch mit rein wirtschaftlichen Interessen verknüpft. Dabei gehen alle
Verschärfungen ausschließlich und einseitig zu Lasten der Züchter und der
Landwirte, die gentechnisch veränderte Sorten anbauen. 'Die Bundesregierung
verfolgt hier ganz offensichtlich das Ziel, die Gentechnik ausschließlich als
Risikotechnologie zu stigmatisieren', kritisierte Fischer. 'Dabei ist diese
Zukunftstechnologie ein wesentliches Element einer Innovationsoffensive, wie sie
der Bundeskanzler ausgerufen hat.'

Paradebeispiele für die Verquickung von Sicherheits- und Koexistenzaspekten sind
die Regelungen zum Standortregister oder zum Schutz ökologisch sensibler
Gebiete. Für das Standortregister müssen die genaue Lage und Größe eines Feldes
gemeldet, auf dem gentechnisch veränderte Sorten ausgesät werden. 'Das ist
unpraktikabel und für die betroffenen Landwirte unzumutbar' so Fischer. 'Vor
allem in Anbetracht drohender Feldzerstörungen lehnen wir ein Standortregister
ab.' Die im Gesetzentwurf geplanten Maßnahmen zum Schutz ökologisch sensibler
Gebiete führen aus Sicht der Industrie zu einer unnötigen Doppelregulierung.
Sicherheitsrelevante Aspekte werden bereits im Rahmen des Genehmigungsverfahrens
für das Saatgut bewertet und sind in anderen Gesetzen geregelt. Die Industrie
kritisiert außerdem, dass eine Rechtsverordnung zur 'guten fachlichen Praxis'
umfangreiche Vorsorgepflichten und Koexistenzregelungen für Landwirte und
Anwender von Grüner Gentechnik zementieren soll. 'Die Koexistenzleitlinien der
EU-Kommission bieten für die Anbaupraxis eine klare Orientierungslinie, die den
regionalen Gegebenheiten Rechnung trägt, sie lassen aber auch den Landwirten die
nötige Handlungsfreiheit' betonte Fischer. 'Eine gesetzliche Fixierung
widerspricht dem Ziel, immer auf dem neuesten Stand zu sein.' Die Forderung nach
einem Monitoring, einer Beobachtungspflicht beim Inverkehrbringen gentechnisch
veränderter Organismen, wird von der Industrie grundsätzlich unterstützt; die im
Gesetzentwurf dafür vorgesehenen Regelungen bergen jedoch, so Fischer, die
Gefahr, dass kostspielige Datenfriedhöfe ohne wesentlichen Erkenntnisgewinn
entstehen.

'Insbesondere im Sinne einer Trennung von Schutzzweck einerseits und
Gewährleistung der Koexistenz andererseits muss der Gesetzentwurf dringend
nachgebessert werden', erklärte Fischer.

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