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@grar.de Aktuell - 02.02.2004

DNR: Neues Gentechnikgesetz macht Kniefall vor den Interessen der Gentechnikindustrie


Berlin (agrar.de) - Bei der heutigen Anhörung zum Gesetzentwurf Neuordnung des
Gentechnikrechts kritisierte DNR- Generalsekretär Helmut Röscheisen den auf
Druck des Bundeskanzleramtes und Bundeswirtschaftsministeriums in wichtigen
Punkten zahnlosen Entwurf aus dem Künast-Ministerium. Das Gesetz sichere den
Schutz der natürlichen Umwelt und die Existenz einer gentechnikfreien
Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion nicht. Es begünstige die Ausbreitung
von gentechnisch veränderten Organismen in die Umwelt und sei damit für eine
schleichende gentechnische Kontamination der gesamten Nahrungskette
verantwortlich.

Der Bundesregierung fehle der Mut, gegen den Druck der amerikanischen Regierung
und der internationalen Gentechnikindustrie das Sicherheitsbedürfnis von
Verbrauchern, Landwirten und Natur wirksam zu vertreten. Die Bundesregierung
solle sich ein Beispiel an der Kärntner Landesregierung nehmen, die in ihrem
Gesetz den Anbau von gentechnisch veränderten Nutzpflanzen in
Naturschutzgebieten und in ökologisch sensiblen Lebensräumen wie Mooren und
Auwäldern verbietet. Während das Kärntner Gentechnik-Vorsorgegesetz einer
gentechnikfreien Landwirtschaft sowohl beim konventionellen als auch beim
ökologischen Anbau Vorrang gegenüber einer Gentechniklandwirtschaft einräumt,
lasse der Künast-Entwurf den Anbau von Gentechnik-Pflanzen in Deutschland ohne
strenge Anforderungen zu. Bezeichnend ist nach Auffassung des DNR, dass die seit
über 10 Jahren angekündigte Deckungsvorsorge zur Abdeckung der von Freisetzungen
verursachten Schäden, bis heute nicht vorliegt. Die Versicherungsbranche hält
die Risiken der grünen Gentechnik bis heute für nicht kalkulierbar! Für eine
derartige Risikotechnologie wie die Gentechnik darf es keinen Freifahrschein
geben, forderte der DNR.

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