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@grar.de Aktuell - 30.01.2004

Hessen: Düngeverbot im Uferbereich wird aufgehoben

Ministerium erfüllt Forderung des Hessischen Bauernverbandes


Friedrichsdorf (agrar.de) - 'Das generelle Verbot der Düngemittelaufbringung im
Uferbereich in § 70 Abs. 2 Nr. 2 Hessisches Wassergesetz wird im Rahmen der
anstehenden Novellierung des Hessischen Wassergesetzes durch einen Verweis auf
die entsprechenden Regelungen der Düngeverordnung ersetzt'. Das hat
Karl-Winfried Seif, Staatssekretär im Hessischen Ministerium für Umwelt,
ländlichen Raum und Verbraucherschutz, kürzlich in einem Schreiben an den
Präsidenten des Hessischen Bauernverbandes (HBV), Heinz Christian Bär,
angekündigt. Damit werde einerseits die Anforderung an eine
Düngemittelaufbringung, die den Eintrag ins Oberflächengewässer vermeidet,
bestätigt, andererseits erlaubt es eine flexiblere Handhabung der
Düngemittelausbringung durch die Landwirte entsprechend den technischen
Ausstattungen und nach der Gelände- und Bodenbeschaffenheit, so Staatssekretär
Seif in seinem Brief.

Mit der bevorstehenden Gesetzesänderung wird die Forderung des Hessischen
Bauernverbandes, das generelle Düngeverbot im 10-Meter-Uferschutzbereich von
Gewässern aufzuheben, erfüllt. Der Hessische Bauernverband stützte seine
Forderung auf ein Gutachten von Prof. Dr. Hans-Georg Frede, Justus-Liebig-
Universität Gießen, der mit seinen Mitarbeitern zu folgendem Ergebnis kam: 'Bei
einer Aufhebung des derzeit bestehenden Düngeverbotes im Uferbereich ist keine
ernsthafte Gefahr für die Gewässer zu befürchten, wenn die Düngeausbringung mit
Geräten nach dem Stand der Technik erfolgt.' Nach dem das Land Hessen bereits
vor zwei Jahren das Verbot der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im
Uferbereich aufgehoben hatte, ist die jetzt angekündigte Änderung des Hessischen
Wassergesetzes in punkto Düngerausbringung nur folgerichtig. Der Hessische
Bauernverband begrüßt diese Entscheidung des Hessischen
Landwirtschaftsministeriums, denn damit werden die hessischen Bauern bei der
Düngung gegenüber ihren Berufskollegen in Nordrhein-Westfalen und Bayern - in
diesen Ländern existieren keinerlei Abstandsregelungen zu Gewässern - endlich
gleichgestellt.

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