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@grar.de Aktuell - 28.01.2004

CDU/CSU: EU-Agrarreform muss Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft stärken

Strukturbrüche und Verluste von Marktanteilen sind insbesondere dem tierischen Produktionssektor nicht zumutbar


Berlin (agrar.de) - Zum heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur
Umsetzung der EU-Agrarreform erklären die stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Gerda Hasselfeldt, der Vorsitzende der
Arbeitsgruppe Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Peter Harry
Carstensen
und der agrarpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen
Bundestag, Albert Deß:

'Dem heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf zur Umsetzung der
EU-Agrarreform kann in der vorliegenden Form nicht zugestimmt werden. Das Ziel,
die wirtschaftenden Betriebe zu stärken und Landwirtschaft in schwierigen
Regionen zu halten, wird mit dieser Vorlage der Bundesregierung nicht erreicht.
Die im Entwurf vorgesehenen Strukturbrüche und Verluste von Marktanteilen sind
insbesondere dem tierischen Produktionssektor nicht zumutbar! Mit der Umsetzung
der EU-Agrarreform werden deren Schwachstellen nun ganz offensichtlich. Die
schlechte Verhandlungsführung von Ministerin Künast werden jetzt viele Landwirte
bitter zu spüren bekommen. Mit dem Wegfall der Bewirtschaftungsverpflichtung auf
landwirtschaftlichen Flächen besteht die Gefahr, dass in einem enormen
Strukturwandel in einigen Nahrungsmittelbereichen Produktionspotentiale aus
Deutschland abwandern. Diese Gefahr besteht insbesondere in der Rindfleisch- und
Milcherzeugung.

Diese Gefahr gilt es mit allen Mitteln abzuwenden. Die Milchprämie muss daher so
lange wie möglich bei den aktiven Milcherzeugern bleiben. Im Bereich der
Tierproduktion muss der notwendige Anpassungsprozess ohne Strukturbrüche
ermöglicht werden. Elegant versucht Ministerin Künast die Umsetzung der
Umweltauflagen (sog. Cross Compliance) zu kaschieren, um dabei ihre wahren Ziele
nicht schon jetzt offenbaren zu müssen. Diesen wichtigen Teil der EU-Agrarreform
möchte sie am Bundestag vorbei in Form von Verordnungen regeln. Dabei wird es
gerade in diesem Bereich von Bedeutung sein, dass man sich bei der Umsetzung am
geltenden Fachrecht orientiert und keine weiteren Auflagen macht. Weitergehende
Schritte bedeuten wieder Wettbewerbsverzerrungen für unsere Landwirte! Angesicht
der erheblichen wirtschaftlichen Probleme vieler Betriebe, die im jüngsten
Konjunkturbarometer des Bauernverbandes für die Landwirtschaft festgehalten
wurden, darf es keine Sonderbelastungen mehr geben!'

Links zum Thema Agrarpolitik.

 


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