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@grar.de Aktuell - 28.01.2004

Stächele: Statt Kampfbegriff Agrarwende muss Weiterentwicklung im Vordergrund stehen

Bei der nationalen Umsetzung der EU-Agrarreform müssen Spielräume genutzt werden, um die deutsche Landwirtschaft zu stärken


Stuttgart (agrar.de) - Zur heutigen Beschlussfassung der Bundesregierung über
die weitere nationale Umsetzung der EU-Agrarreform erklärte der
baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Willi
Stächele, in Stuttgart: 'Die nationale Umsetzung der EU-Reform muss auf die
speziellen Bedürfnisse der deutschen Landwirtschaft eingehen. Spielräume sind zu
nutzen. Das von Baden-Württemberg ganz wesentlich mit entwickelte Modell einer
Flächenprämie muss am Ende der Umsetzungsphase stehen. In diesem Zusammenhang
von einer Agrarwende zu sprechen, erscheint wenig angebracht. Wir brauchen eine
Fortentwicklung des Systems der Ausgleichszahlungen, die die Landwirtschaft in
ihrer Wettbewerbsfähigkeit stärkt.

Nicht nur für Baden-Württemberg sind folgende Punkte besonders wichtig:

1.) Keine zusätzlichen Belastungen und Wettbewerbsverzerrungen für die deutsche
Landwirtschaft durch weitergehende nationale Auflagen z.B. bei Cross Compliance.

2.) Die Leistungszahlungen der Agrarumweltprogramme und sonstiger
Förderprogramme im Rahmen der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik dürfen
durch die Umsetzung, insbesondere von Cross Compliance, nicht in Frage gestellt
werden.

3.) Die im Rahmen der obligatorischen Modulation anfallenden Modulationsmittel
müssen der Landwirtschaft wieder zufließen.

4.) Für die Milchproduktion sind besondere Schritte notwendig. Baden-Württemberg
wird bei den Beratungen des verabschiedeten Gesetzentwurfes weiterhin mit
Nachdruck dafür eintreten, dass auf Grund der Belastungen der Milchviehbetriebe
durch die Agrarreform-Beschlüsse bei der Ausgestaltung des Entkoppelungsmodells
für den Sektor Milch eine spezifische Lösung möglich ist und dabei unbedingt
folgende Eckpunkte beachtet werden müssen: Entkoppelung der Milchprämie ab 2005
und betriebsindividuelle Zuweisung als Top Up. Dauerhafte Beibehaltung des
Milchprämien-Top-Up bis zum Ende des Planungszeitraumes 2013. Abschmelzen der
übrigen Top Up's frühestens ab 2008.

Darüber hinaus vertritt Baden-Württemberg den Standpunkt, dass die EU-Regelungen
spätestens im Rahmen der Halbzeitbewertung der Luxemburger Beschlüsse zur
Agrarreform so geändert werden müssen, dass eine Angleichung der
Zahlungsansprüche auf eine bundeseinheitliche Prämie je Hektar
landwirtschaftliche Fläche (bundeseinheitliche LF-Prämie) möglich wird.'

Links zum Thema Agrarpolitik.

 


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