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@grar.de Aktuell - 28.01.2004

DBV: Gesetz zur Umsetzung der EU-Agrarreform nicht markt- und wettbewerbsorientiert

Verband: Gesetzentwurf der Bundesregierung bedarf grundsätzlicher Überarbeitung


Berlin (agrar.de) - Der heute vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf
zur nationalen Umsetzung der EU-Agrarreform muss nach Auffassung des Deutschen
Bauernverbandes (DBV) in der parlamentarischen Beratung grundlegend
überarbeitet werden. So dürfen zum Beispiel die neu eingeführten Milchprämien
wegen der parallel beschlossenen Preissenkungen bis 2012 unter keinen Umständen
in eine einheitliche Flächenprämie einbezogen werden.

Der DBV kritisiert scharf die mangelnde Wettbewerbsorientierung des
Gesetzentwurfes. So wurde nicht einmal der Versuch unternommen, einen
Gleichklang mit den EU-Nachbarstaaten zu finden. Jetzt sollen auch noch den
Ländern Umsetzungsspielräume bei der Verteilung der Direktzahlungen zugestanden
werden, was die EU-Agrarreform für die deutschen Landwirte noch unberechenbarer
macht. In die richtige Richtung geht der Vorschlag, eine vorsichtige Korrektur
des bisherigen Flächenausgleichs zwischen den Bundesländern vorzunehmen.

Durch die geplante Umverteilung aller Direktzahlungen auf die Fläche wären viele
landwirtschaftliche Betriebe, die in den vergangenen Jahren langfristige
Investitionen in die Rinder- und Milchviehhaltung getätigt haben, in ihrer
Existenz bedroht. Die wichtigsten EU-Mitgliedstaaten planen anders als
Deutschland, den Landwirten die Direktzahlungen der Jahre 2000 bis 2002 zu
belassen und erhebliche Teile der Tierprämien in der bisherigen, gekoppelten
Form fortzuführen. Deshalb fordert der DBV unter anderem, auch in Deutschland
die Möglichkeit zur (Teil-)Kopplung der Schlachtprämie und auch der Schafprämie
zu nutzen. Die politisch offensichtlich angestrebte kurzfristige Umverteilung
der Direktzahlungen in die Fläche entwertet vor allem Investitionen in die
Tierhaltung. Deshalb wird der DBV alles daran setzen, grundlegende Korrekturen
im Sinne der markt- und wettbewerbsorientierten Betriebe zu erreichen.

Der Gesetzesvorschlag für ein Kombimodell ist äußerst kompliziert und
verwaltungsaufwändiger als das von der EU vorgesehene 'Standardmodell'. Die
vielfach genannten administrativen Vorteile des Kombimodelles mit seiner
Orientierung an der Flächenausstattung des Jahres 2005 werden zum Beispiel durch
die aufwändige Verwaltung von Prämienansprüchen auf Obst-, Gemüse-, und
Speisekartoffelflächen wieder erheblich gemindert. Auch im Kombimodell sind
erhebliche rechtliche Auseinandersetzungen zwischen Landwirten und Behörden um
die ordnungsgemäße Zumessung der Betriebsprämie zu befürchten. Das traditionell
gute Verhältnis zwischen Pächter und Verpächter kann durch die geplante
'Rückkopplung' der Betriebsprämie an die Fläche erheblich gestört werden.

Bei der Umsetzung von Cross Compliance in Deutschland ist der DBV angesichts des
vorgelegten Gesetzentwurfes alarmiert, dass die Bundesregierung spürbar über die
EU-rechtlichen Mindestanforderungen hinausgehen möchte. Der DBV erwartet die
strikte Orientierung an der Zielsetzung des EU-Agrarministerrates, wonach
grundlegende Anforderungen des Fachrechtes bzw. der guten landwirtschaftlichen
Praxis einbezogen werden sollen. Die Kritik des DBV bezieht sich unter anderem
auf die EU-rechtlich nicht erforderliche parzellenscharfe Festschreibung des
Dauergrünlandes. Die EU-Verordnung eröffnet hier grundsätzlich Möglichkeiten für
eine wesentlich flexiblere Handhabung. Eine im Gesetzentwurf vorgesehene
Genehmigungspflicht ist keineswegs vom europäischen Recht abgedeckt. Der
Deutsche Bauernverband fordert eine 1:1-Umsetzung der EU-Beschlüsse in
Deutschland.

Mit dem Gesetzentwurf setzt sich der Bund nach Einschätzung des DBV erkennbar
über die Agrarminister der Bundesländer hinweg, die sich bereits deutlich gegen
zusätzliche Belastungen der Landwirte durch Cross Compliance ausgesprochen
haben.

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