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@grar.de Aktuell - 27.01.2004

DBV: Keine Patente auf Pflanzen

Einspruch gegen 'Monsanto-Patent' auf Weizen, Mehl und Kekse


Berlin (agrar.de) - Anlässlich der Präsentation eines Einspruchs gegen das
Patent EP 445 929, das der Firma Monsanto das alleinige Nutzungsrecht für einen
Weizen mit besonderer Backqualität bis hin zu daraus hergestellten Erzeugnissen
(zum Beispiel Kekse) überträgt, bekräftigt der Deutsche Bauernverband
(DBV) seine grundsätzliche Ablehnung von Patenten auf Pflanzen. Im
vorliegenden Fall handelt es sich um den indischen Weizen Nap Hal, bei dem ein
bestimmter Anteil von Eiweiß in den Körnern reduziert ist. Diese besondere
Backqualitäten hervorrufenden Eigenschaften sind das Ergebnis konventioneller
züchterischer Arbeit und seit langem bekannt. Gleichwohl ist im Mai 2003
Monsanto ein Patent auf jeden weichmahlenden Weizen zugesprochen worden, der
diese Eigenschaften aufweist. Dabei erstreckt sich das Patent nicht nur auf
Pflanzen mit dieser Genkombination, sondern auch auf den weiteren
Produktionsprozess bis hin zum Keks. Der DBV erhebt schwere Zweifel, ob ein
derartiger Patentschutz auf Verarbeitungsergebnisse haltbar ist.

Vor dem Hintergrund dieser Patentgenehmigung mahnt der DBV erneut eine
Initiative der Bundesregierung zur Überarbeitung der Bio-Patentrichtlinie der EU
an, auf die sich das Europäische Patentamt bei der Vergabe von Patenten stützt.
Im Bundestag wird derzeit die Umsetzung dieser umstrittenen Richtlinie aus dem
Jahr 1998 beraten. In der jetzt vorliegenden Form dürfe der Bundestag dieses
Gesetzesvorhaben nicht umsetzen, so der DBV.

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