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@grar.de Aktuell - 23.01.2004

DBV: Beim Saatgutkauf zusätzliche Erklärungen über Gentechnik erforderlich

Fehlende EU-Saatgutschwellenwerte führen zu Risiken für Landwirte


Berlin (agrar.de) - Die strittige Diskussion über die Koexistenz bei 'Grüner
Gentechnik' sowie die ausstehenden EU-Entscheidungen zu Schwellenwerten für
Saatgut machen beim Saatgutkauf durch die Landwirte zusätzliche Erklärungen des
Verkäufers erforderlich. Darauf wies der Deutsche Bauernverband (DBV)
hin. Nur über Zusatzerklärungen könne erreicht werden, dass der Verkäufer dafür
einzustehen hat, dass sein geliefertes Saatgut frei von gentechnisch veränderten
Organismen ist.

Notwendig sei dies, um abweichend von den 'Allgemeinen Verkaufs- und
Lieferungsbedingungen Saatgut' eine Gewährleistung beziehungsweise Haftung für
gentechnisch verunreinigtes Saatgut beim Kauf zu erreichen. Gleichzeitig, so der
DBV, sollten die Landwirte ohne derartige Zusatzerklärungen gegenüber ihrer
abnehmenden Hand keinerlei Beschaffenheitsvereinbarungen oder Erklärungen
unterzeichnen, die zum Inhalt haben, dass ihre landwirtschaftlichen Erzeugnisse
frei von gentechnisch veränderten Organismen sind.

Entgegen den Forderungen des DBV hatte das Bundeskartellamt 2003 Allgemeine
Verkaufs- und Lieferungsbedingungen für Saatgut genehmigt, die eine Festlegung
zur ausschließlichen Beschaffenheitsvereinbarung des Saatgutes enthalten, die
nicht die Freiheit des Saatgutes von gentechnisch veränderten Organismen
umfasst. Vielmehr verweisen die Verwender ausdrücklich darauf, dass das
zufällige Vorhandensein von gentechnisch veränderten Organismen nicht völlig
auszuschließen ist und somit das gelieferte Saatgut nicht frei von jeglichen
Spuren von Gentechnik sein kann.

Nach Ansicht des DBV birgt dieser Ausschluss bzw. diese wesentliche
Einschränkung der Gewährleistungs- und Haftungsansprüche der Landwirte als
Käufer bei gentechnisch verunreinigtem Saatgut zumindest bis zum Inkrafttreten
entsprechender EU-Regelungen zu Schwellenwerten bei GVO für Saatgut potenzielle
Risiken.

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