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@grar.de Aktuell - 22.01.2004

Kein Engpass bei Biodiesel

Experten sehen Rohstoffversorgung gesichert - Stilllegungsfläche reduziert


Hannover (agrar.de) - Auch nach der Halbierung des Mindestsatzes für die
Flächenstilllegung wird es keinen Engpass bei der Rohstoffversorgung für
Biodiesel geben. Davon geht nach Angaben des Landvolks Niedersachsen
die Union zur Förderung von Öl- und Proteinpflanzen (Ufop) aus. Raps
für die Biodieselherstellung war bisher überwiegend auf Stilllegungsflächen
angebaut worden, diese durften für die Erzeugung nachwachsender Rohstoffe
genutzt werden.

Wegen der knappen Ernte im vergangenen Jahr hat die EU jetzt den Anteil der
mindestens stillzulegenden Fläche von zehn auf fünf Prozent reduziert. Nach der
Angleichung der Prämiensätze für Ölsaaten und Stilllegungsflächen vor einigen
Jahren wird nach Angaben der Ufop bereits jetzt ein beträchtlicher Teil des
Rapsbedarfs für die Biodieselherstellung auf dem freien Markt gedeckt und nicht
mehr ausschließlich von Stilllegungsflächen.

Insgesamt werden für die in diesem Jahr erwartete Biodieselproduktion von
750.000 Tonnen (t) ungefähr 1,9 Millionen t Raps benötigt. Dafür ist eine
Anbaufläche von 540.000 Hektar (ha) erforderlich. Im vergangenen Jahr wurden
davon 315.000 ha Raps auf Stilllegungsflächen unter Vertrag angebaut bei
insgesamt 840.000 ha stillgelegter Fläche in Deutschland. Davon entfielen gut
26.000 ha auf Niedersachsen, wo insgesamt gut 140.000 ha stillgelegt worden sind
und damit deutlich mehr als die Mindestverpflichtung von gut 100.000 ha.
Abzuwarten bleibt deshalb, wieweit mit der Verringerung der Mindest-Stilllegung
auch der Vertragsanbau von Non-Food-Raps zurückgehen wird, zumal die Aussaat
bereits lange vor der Herabsetzung der Stilllegungsverpflchtung erfolgt ist.

Außerdem wird erstmals in diesem Jahr der Vertragsanbau von Energiepflanzen von
der EU gefördert, mit der Bekanntgabe der nationalen Prämienbestimmungen ist in
Kürze zu rechnen. Die Verträge hierfür müssen bis zum 15. Mai den zuständigen
Behörden vorliegen. Noch bis zum 31. Januar müssen darüber hinaus die
Abnahmeverträge für den Anbau auf Stilllegungsflächen bei der Bundesanstalt für
Landwirtschaft und Ernährung vorgelegt werden.

Links zum Thema Verbände,
Links zum Thema Energie.

 


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