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@grar.de Aktuell - 22.01.2004

Straßburger Gerichtshof erklärt Landenteignungen für rechtswidrig


Berlin (agrar.de) - 'Das ist eine ermutigender und erfreulicher Tag für den
Schutz von Eigentum in Europa' mit diesen Worten begrüßte Michael Prinz zu
Salm-Salm, der Vorsitzende der land- und forstwirtschaftlichen
Grundbesitzerverbände in Deutschland, die heutige Entscheidung des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg.

'Der Gerichtshof hat klargestellt, dass die ohne jegliche Entschädigung
vorgenommenen Enteignungen der so genannten 'Neubauern/Siedler' bzw. deren Erben
eine Eigentumsverletzung darstellt. Das bestärkt uns in unserer
Rechtsauffassung, dass man so mit Eigentum nicht umgehen kann, wie es die
Bundesrepublik quasi als Vollstreckerin von DDR-Recht meinte tun zu können. Wir
haben die Eigentumsrechte von Neubauern und Siedlern immer respektiert, auch
wenn es sich um aus der so genannten Bodenreform 1945 bzw. 1949 stammende, den
Alteigentümern enteignete, Flächen handelte. Alteigentümer und Siedler sitzen
hier hinsichtlich des Schutzes von Eigentum quasi in einem Boot.' schloss Salm
seine Anmerkungen.

Links zum Thema Verbände.

 


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