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@grar.de Aktuell - 21.01.2004

CDU/CSU: Künast-Entwurf verhindert Grüne Gentechnik in Deutschland

Wirkliche Koexistenz der verschiedenen Anbauweisen ermöglichen


Berlin (agrar.de) - Zur geplanten Novellierung des Gentechnikgesetzes erklärt
der Beauftragte für Bio- und Gentechnik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Helmut Heiderich:

'Die Vorlage von Ministerin Künast würde zu einer Verhinderung der Grünen
Gentechnik über die Hintertür führen, was von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
nicht mitgetragen werden kann. Der Gesetzentwurf ist in dieser Art und Weise
nicht akzeptabel. Die vorgesehenen Regelungen, insbesondere zur Haftung, sorgen
für eine eindeutige Verunsicherung der Landwirtschaft.

So bringt die vorgesehene gesamtschuldnerische Haftung für jeden Landwirt ein so
hohes wirtschaftliches Risiko, dass er auf einen Anbau eher verzichten wird, als
sich diesem finanziellen Risiko auszusetzen. Diese Regelung ermöglicht zudem
einen hohen Grad an Willkür und soll offensichtlich die Koexistenz von
vornherein unmöglich machen.

Auch die Absicht, die Regeln der 'Guten fachlichen Praxis', die die GVO
anbauenden Landwirte einhalten müssen, im Wege der Verordnung ständig ändern zu
können, trägt nicht zur Rechts- und Planungssicherheit für die Landwirte bei. Es
geht auch nicht an, dass Bundesministerin Künast alle entscheidenden Details der
Koexistenz am Parlament vorbei in Verordnungen regelt.

Im Übrigen sind die Regelungen so kompliziert und umfangreich, dass allein schon
diese bürokratischen Hürden die Anwendung blockieren und bei den Landwirten zu
erheblichen zusätzlichen Kosten führen würden. Im Ergebnis wird der
Künast-Entwurf dem Verkauf importierter Gentechnik-Produkte den Weg ebnen, die
Nutzung und Forschung dieser Technologie in Deutschland aber weiter erschweren.

Die Bundesregierung hat sich seit Jahren geweigert, die weltweite Verbreitung
der GVO-Pflanzen wahrzunehmen und durch Probeanbauprogramme eigene Erfahrungen
auf diesem Gebiet zu sammeln. Dadurch fehlen in Deutschland nun jegliche
Erfahrungswerte im praktischen Umgang mit dem großflächigen Anbau von
GVO-Pflanzen. Um spezifische Verordnungen wie Abstandsregelungen im
Gentechnikgesetz festlegen zu können, ist ein vorgeschalteter bundesweiter
Erprobungsanbau jedoch unvermeidlich und muss schleunigst realisiert werden.

Bei den Regelungen für den Laborbereich übernimmt Künast bemerkenswerter Weise
jetzt die Initiativen der CDU/CSU, die sie vor einem Jahr noch abgelehnt hat, so
beispielsweise bei der Vereinfachung der Arbeiten durch ein Anzeige- statt eines
Anmeldeverfahrens. Das zeigt, dass die CDU/CSU auch dort die richtigen Argumente
hatte.

Der Bundesregierung sollte klar sein, dass nur ein Gentechnikgesetz, das eine
wirkliche Koexistenz der verschiedenen Anbauweisen ermöglicht, im Bundesrat
akzeptiert werden wird.'

Links zum Thema Biotechnologie,
Links zum Thema Agrarpolitik.

 


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